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Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Studierende,
beigefügte Information des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft,
Forschung und Technologie des Landes NRW hinsichtlich der Einführung
von Studienbeiträgen im Land Nordrhein-Westfalen übersende ich Ihnen
zur gefl. Kenntnis.
Gemäß Senatsbeschluss vom 09.02.2006 werden ab dem WS 2006/07 für
Erstsemester und ab dem SS 2007 von allen Studierenden der RWTH Aachen
Studienbeiträge erhoben.
Bereits jetzt möchte ich darauf hinweisen, dass alle Studierende, die
dem Grunde nach BAföG-berechtigt sind, einen Anspruch auf ein
zinsgünstiges Studienbeitragsdarlehen haben.
Nach dem Erlass einer entsprechenden Rechtsverordnung durch das
Wissenschaftsministerium werden gegen Ende April nähere Informationen -
insb. zu den Ausnahmen von der Abgabenpflicht, Abgabenermäßigung und
Abgabenerlass - auf den Webseiten des Studierendensekretariates zur
Verfügung gestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Studierendensekretariat |
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