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 刚收到的email,关于学费的事,对大多数人没什么用
Sehr geehrte Studierende, 
sehr geehrter Studierender, 
 
nachstehende Information wird im Auftrag des Allgemeinen 
Studentenausschusses der RWTH Aachen (AStA) und nach vorhergehender  
Prüfung und Genehmigung durch den Kanzler der RWTH Aachen versandt. Der 
Versand der Mail erfolgt an die im Rechenzentrum der RWTH Aachen 
hinterlegten Kontaktadressen. Eine Weitergabe der Mailadresse ist nicht 
erfolgt. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Ihr Studierendensekretariat der RWTH Aachen 
 
 
Liebe Kommilitoninnen und Kommilitonen, 
 
auf Initiative des AStA und der Fachschaften wurden auf der vergangenen  
Sitzung des Senats der RWTH Aachen neue Befreiungsmöglichkeiten für die  
Studienbeiträge beschlossen und sind ab sofort rechtskräftig gültig.  
Wir werden sie euch in den kommenden Zeilen näher erläutern. 
 
 
Die neuen Erlassmöglichkeiten beziehen sich auf die Studienabschlussphase: 
 
1.) Studierenden, die aufgrund einer von Ihnen nicht zu verantwortenden  
Organisation des Prüfungsablaufs durch die Hochschule ihre letzte  
Prüfungsleistung im ersten Monat eines Semesters (also bis einschl.  
30.4. bzw. 31.10. eines Jahres) ablegen müssen, kann auf Antrag ihr  
Studienbeitrag in Höhe von 500 Euro erlassen bzw. zurückerstattet  
werden. Zur letzten Prüfungsleistung zählt auch die Abgabe der fertigen 
Abschlussarbeit. 
Dazu muss eine Bescheinigung des Prüfungsausschusses oder der/des  
Prüfungsausschussvorsitzenden vorlegt werden, die besagt, dass durch  
ein Organisationsverschulden der Hochschule diese Leistung erst  
innerhalb des ersten Monats des neuen Semesters erbracht werden kann.  
Der Antrag muss beim Studierendensekretariat bis zum Semesterbeginn  
(also 1.4. oder 1.10. eines Jahres) eingereicht werden. 
 
2. Studierenden, die einen Studiengang mit dem Abschluss Staatsexamen  
studieren (also Medizin oder Lehramt) und nur noch eingeschrieben sind,  
um das Staatsexamen abzulegen, kann auf Antrag ihr Studienbeitrag in  
Höhe von 500 Euro zurückerstattet werden. Dies gilt nur, falls alle  
anderen Studienleistungen bis dahin bereits erbracht worden sind. Der  
Antrag muss bis zum Semesterende (also 30.09. oder 31.03. eines Jahres)  
beim Studierendensekretariat eingereicht werden. 
 
 
Zur Erläuterung: 
 
Grundsätzlich muss zur Rückmeldung der volle Semesterbeitrag überwiesen  
werden, da ihr eingeschrieben bleiben müsst, um Prüfungen abzulegen.  
Dazu zählt auch die letzte Prüfungsleistung. 
Sollte diese nicht bestanden werden, ist folglich eine weitere  
Einschreibung notwendig, um sie zu wiederholen. Deshalb wird der  
Studienbeitrag auch erst nach erfolgreichem Abschluss zurückerstattet. 
 
zu 1.) 
Solltet ihr betroffen sein, wendet euch an eure Prüferinnen oder Prüfer.  
Sie werden euch auch sagen können, wer in eurer Fakultät für die  
Bescheinigung des Prüfungsausschusses zuständig ist. Sollte dies wider  
Erwarten nicht der Fall sein, könnt ihr das auch in den Dekanaten oder  
eurer Fachschaft erfahren. Leider konnte für die Idee, dass während dem  
Anfertigen von Abschlussarbeiten keine Studienbeiträge zu bezahlen sind,  
keine Mehrheit im Senat und bei der Hochschulleitung gefunden werden.  
Studierende nähmen ja auch dann weiterhin Leistungen der RWTH in  
Anspruch, so die Begründung. 
 
zu 2.) 
Für die Fallgruppe der Studierenden auf Staatsexamen ist eine Kopie des  
Prüfungszeugnisses beizufügen, wenn beim Studierendensekretariat der  
Antrag auf Rückerstattung gestellt wird. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Daniel Houben und Stefan Kesselheim 
AStA der RWTH Aachen 
 
 
PS: 
Falls ihr noch Fragen zu den Regelungen im Einzelnen habt, könnt ihr  
euch natürlich an unsere Studiengebühren-Beratung wenden. Entweder  
direkt hier im AStA oder via studiengebuehren@asta.rwth-aachen.de . 
 
Natürlich könnt ihr euch auch auf unseren Studiengebüren-Info-Verteiler  
eintragen, damit ihr immer auf dem neusten Stand seid, was  
Studiengebühren angeht. 
https://users.asta.rwth-aachen.de/mailman/listinfo/studiengebuehren-info 
 
Solltet ihr weitere oder auch ganz andere Fragen haben, wendet euch  
ruhig an den AStA und nutzt sein Beratungs-, Service- und  
Informationsangebot (www.asta.rwth-aachen.de). 
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