Bitte beachten Sie:
Die Ausländerbehörde der Stadt Aachen ist ausschließlich zuständig für Bürgerinnen und Bürger, die im Stadtgebiet Aachen leben.
Studierende und Hochschulangehörige von FH und RWTH können sich für Aufenthaltsgenehmigungen an die Zweigstelle RWTH wenden.
Servicezeiten:
Mo. 07.30 - 15.00 Uhr
Di. 07.30 - 15.00 Uhr
Mi. 07.30 - 16.45 Uhr
Do. 07.30 - 15.00 Uhr
Fr. 07.30 - 12.00 Uhr
An allen Arbeitstagen können Bürgerinnen und Bürger mit Ihrem Sachbearbeiter (telefonisch) oder über das Informationsbüro Termine vereinbaren.
Frau Grünewald: Ausländerabteilung: Abteilungsleiterin
fon: 0241 / 432-3220
Dienstleistungen:
Zeige alle Dienstleistungen der Einrichtun
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Aufenthaltsgenehmigungen für Studierende und Hochschulangehörige (Zweigstelle RWTH) A 50/53.1
Meldestelle für
ausländische Studierende an der RWTH / FH,
Wissenschaftliche Mitarbeiter der RWTH / FH und der ,
Teilnehmer an Deutschkursen und Studierende des Studienkollegs der RWTH
sowie deren Angehörige.
Studierende anderer Hochschulen wenden sich bitte an die Ausländerabteilung im Verwaltungsgebäude Bahnhofplatz.