原帖由 吉祥小红猪 于 2006-5-12 09:26 发表
我们学校在抗议学费问题,据说外国留学生每学期要交1500欧元,是真的吗what.gif
15.05.2006
HOCHSCHULPOLITIK
Hessen: Unmut über Gebührenpläne wächst
Nachdem vor kurzem die Gebührenpläne der Landesregierung veröffentlicht wurden, äußern sich immer mehr Institutionen und Personen ablehnend. Neben der grundsätzlichen Kritik entzündet sich der Unmut auch an den erhöhten Studiengebühren für ausländische Studierende und Masterstudiengänge. Auch die Frage der Verfassungswidrigkeit von Studiengebühren in Hessen bleibt offen. Update 15.05.: Die FH Fulda streikt seit heute.
Am vergangenen Freitag präsentierte Wissenschaftsminister Corts ein vom Landeskabinett abgesegnetes Modell für Studiengebühren (Studis Online berichtete). Die Kernpunkte sind ähnlich dem, was man schon aus anderen Bundesländern kennt: Gebühren von 500 Euro je Semester, Darlehensmöglichkeit für die meisten Studierenden. Aber im Detail legt Hessen wieder eins drauf: So können die Gebühren bei Masterstudiengängen und für Ausländer bis zu 1500 Euro betragen.
Am Rande übrigens: 2003 hatte Wissenschaftsminister Corts in einem FAZ-Interview noch gesagt: "Studiengebühren für alle sind vorerst nicht erforderlich". Und genau dieser Corts will nun Gebühren einführen.
Hinweise: Einige Termine (Vollversammlungen, Protestveranstaltungen u.ä.) sind ganz am Ende dieses Artikels zu finden.
Verfassungswidrigkeit der Studiengebühren?
Die hessische Landesregierung hat zwar ein Gutachten darüber eingeholt, ob und wann Studiengebühren trotz der Regelung in der hessischen Landesverfassung möglich sind (siehe Hessische Landesregierung sieht keine Hindernisse mehr für allgemeine Studiengebühren).
Der Gutachter Prof. Dr. Christian Graf Pestalozza von der FU Berlin sieht demnach - sofern die Gebühren auch erst nach dem Studium und dann nur bei ausreichend Einkommen zurückgezahlt werden müssen - kein Hinderungsgrund, von praktisch allen Studierenden Gebühren zu erheben.
Letztlich sind Verfassungsnormen aber durchaus interpretationsbedürftig - und die Interpretation fällt je nach Jurist anders aus. Privatdozent Arndt Schmehl, der - nach Lehrtätigkeiten auch in Hessen - z.Z. an der Uni Hamburg lehrt, sieht es z.B. anders. "Wenigstens Bafög-Empfänger werden zu einem verfassungsrechtlich gebührenfrei bleibenden Kreis zu zählen sein." schrieb er am 18.10.2005 in einem Artikel für die FAZ - und war an sich der Meinung, dass der Studiengebührenfreie Kreis noch weiter zu fassen sei, als nur auf BAföG-EmpfängerInnen.
SPD und Grüne haben jedenfalls - ebenso wie studentische Organisationen - angekündigt, auch mittels einer Klage gegen ein mögliches Studiengebührengesetz vorzugehen. Entscheidend wird dann sein, wie das oberste Landesgericht (denn vermutlich wird erst dort die endgültige Entscheidung fallen - alles vorher ist nur Geplänkel) die Verfassung interpretiert.
Im Kern geht es dabei um zwei Sätze der hessischen Landesverfassung: "In allen öffentlichen Grund-, Mittel-, höheren und Hochschulen ist der Unterricht unentgeltlich." und "Es [gemeint ist: ein Gesetz] kann anordnen, dass ein angemessenes Schulgeld zu zahlen ist, wenn die wirtschaftliche Lage des Schülers, seiner Eltern oder der sonst Unterhaltspflichtigen es gestattet." Der Gutachter der Landesregierung hat den zweiten Satz einfach so interpretiert, dass man auch die wirtschaftliche Lage in der Zukunft betrachten kann. Aber das muss man nicht unbedingt so sehen - auch wenn zu befüchten steht, dass die juristische "Mehrheitsmeinung" wie die des Gutachters sein könnte.
Ausländische Studierende werden diskriminiert
Es handele sich um eine "teure Regelung für außereuropäische Studierende", urteilt Juso-Hochschulgruppen-Sprecher Felix Klebe von der Technischen Universität Darmstadt (TUD). Leider halte es die CDU für notwendig, "auch in dieser Frage ihr fremdenfeindliches Profil zu schärfen", zitiert ihn die Frankfurter Rundschau.
Auch der studentische Dachverband fzs hatte sich deutlich gegen die Studiengebühren im allgemeinen ausgesprochen, im besonderen jedoch die Regelungen für Nicht-EU-AusländerInnen kritisiert: "Die Pläne von Koch und Corts sind nicht nur sozial ungerecht und schließen viele Menschen von Bildung aus, sondern diskriminieren insbesondere ausländische Studierende. Ausländische Studierende sollen in Hessen 1500 Euro pro Semester zahlen. Das ist ein einziger Skandal!"
Höhere Gebühren für Master treffen auf besonderen Widerstand
Aus Sicht des fzs wird durch die Gebühren-Regelung beim Master-Studiengang der eigentliche Plan der hessischen Union deutlich. Der studentische Dachverband befürchtet, dass mit erhöhten Studiengebühren für Master-Studiengänge Studierende aus einkommensschwachen Familien von einem hochwertigen Abschluss ferngehalten werden. Ein solcher Schritt wird den ohnehin bestehenden Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungschancen weiter verstärken und eine Zwei-Klassen-Bildung zementieren.
In einer Presseerklärung des Mathematisch-Naturwissenschaftlicher Fakultätentag Deutschlands erklärte Prof. Dr. Gernot Stroth:
Durch die neuen Studiengebühren in Hessen, die deutlich über das hinausgehen, was andere Bundesländer planen, wird der Standort Deutschland gefährdet. Gerade in den mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächern gibt es einen Mangel an gut ausgebildeten Absolventen mit Diplom- oder Masterniveau. Dies wird sich durch die in Hessen beabsichtigten Studiengebühren verschärfen.
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