GEZ-Gebühren ab 1.1.2007 belasten Freiberufler und Selbstständige
Ab 1. Januar 2007 wird auf alle internetfähigen PCs eine Rundfunkgebühr erhoben. Von dieser Regelung sind vor allem Freiberufler und Selbstständige betroffen, die künftig monatlich mit 17,03 Euro auch dann zur Kasse gebeten werden, wenn sie den PC gar nicht für den Internetzugang nutzen.
Wenn man es genau nimmt, werden diese Berufsgruppen in Zukunft drei Mal belastet: Mit dem Privatanschluss (204,36 Euro Jahresgebühr), mit dem Geschäftswagen (61,32 Euro Jahresgebühr) und nun auch noch mit dem Bürorechner (weitere 204,36 Euro Jahresgebühr). Betroffen sind auch diejenigen, die ihren PC zuhause beruflich nutzen wie z.B. Lehrer zur Vorbereitung des Unterrichts.
Beim Bundesverfassungsgericht ist bereits eine Klage anhängig, die von der am 18. März 2006 gegründeten Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler (VRGZ) unterstützt wird. Mit der Klage soll die zum 1. Januar nächsten Jahres in Kraft tretende Gebührenpflicht für internetfähige PCs verhindert werden.