1.Zweck der Beherbergung
2.Dauer der Beherbergung und Kaution
3a.Unterkunft
3b.Verpflegung
4.Entgelt
5.Pflichten der Studenten-in
6.Vorzeitige Beendigung
Das Beherbergungsverhältnis kann vonjedem Vertragspartner aus wichtigern Grund fristlos gekündigt werden.Als wichtiger Grund für den Studenten-in gelten soziale und familiäre Schwierigkeiten,Rückkehr nach China oder Wegfall der Leistungen eines Kostenträgers sowie Schwierigkeiten,die auf eine Behinderung zurückzuführen sind.
Grobes Fehlverhalten der Studenten-in oder Nichtzahlung der vereinbarten Vergütung berechtigt das ABYEssen in Absprache mit der FOMzum sofortigen Ausschluss aus dem Gästehaus.Die Kündigung muss unter Angabe des Grungdes erfolgen.
7.Meldepflicht
8.sonstige Vereinbarungen
9.Nebenabreden
10.Ergänzende Bestimmung
11.Salvatorische Klausel