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知识产权:Geistiges Eigentum
Geistiges Eigentum (engl. intellectual property, frz. propriété littéraire et artistique, Synonym intellektuelles Eigentum) ist eine Sammelbezeichnung für Patent-, Gebrauchsmuster- Geschmacksmuster- und Urheberrechte und ein Begriff aus dem Gewerblichen Rechtsschutz sowie dem Immaterialgüterrecht. Es bezeichnet Exklusivrechte an immateriellen Gütern (Ideen, Konzepten, Werken, Informationen …). Dabei wird meist jedem, außer dem Rechteinhaber oder Lizenznehmer, Verwendung, Nachahmung oder unerlaubte Kopie (Nutzung) der Immaterialgüter verboten. Die Theorie vom geistigen Eigentum entstand größtenteils erst in der Neuzeit, vor allem ab dem 18. Jahrhundert und dort im Zusammenhang mit dem Nachdruck von Büchern. Die Bezeichnung Immaterialgüterrecht entstand dagegen erst gegen Ende des 19. Jahrhundert...
Rechtsperson即可以素自然人也可以素法人:
Eine Rechtsperson oder Rechtssubjekt ist in Deutschland eine Person, die rechtsfähig ist, also Träger von Rechten und Adressat von Pflichten sein kann. Sie ist entweder eine natürliche Person oder eine juristische Person. Nicht jede Rechtsform ist notwendigerweise auch eine eigene Rechtsperson. So kann die BGB-Gesellschaft nicht als solche, sondern nur als Gruppe ihrer Mitglieder Verträge abschließen.