$ t, ?5 I* ]% c6 y2 ^9 u5 ~7 [/ O德国左翼党支持联邦法院的判决。该党要求朔伊布勒借此契机改变现行政策。在野的自民党也认为公民的基本权利由此得到加强,法律为调查机关划清了可行界限。; B! O& `6 a2 h- c& A
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Richter stoppen Computer-Spionage 8 g d! n# G! q& ^8 j& Z; RBundesgerichtshof verbietet der Polizei das heimliche Anzapfen von privaten Rechnern / Koalition will nun das Ausspionieren durch Gesetzesänderung ermöglichen 0 g% |2 ?& ?# H9 c& ?! t( F- R" x3 g4 G4 z- S0 [2 k
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BERLIN. Ermittlungsbehörden dürfen die Computer von Verdächtigen vorläufig nicht mehr heimlich ausspionieren. Für Online-Durchsuchungen fehle es an einer gesetzlichen Grundlage, entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe gestern und untersagte diese Ermittlungsmethode vorerst. Die große Koalition will nun eine rechtliche Grundlage für die verdeckte Prüfung von Dateien schaffen. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) bezeichnete die Computer-Razzien als unerlässlich., F* b1 x- L0 L$ X
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Die Entscheidung des BGH bezieht sich auf die Durchsuchung von Computern durch Programme, die die Ermittler heimlich auf einen Rechner aufspielen. Der Besitzer bemerkt die Prüfung der Dateien daher nicht. Die Richter urteilten, dass die Strafprozessordnung dies nicht erlaube, da das Gesetz lediglich offene Durchsuchungen gestatte (Az: StB 18/06). Das Bundesjustizministerium, das für eine Gesetzesänderung zuständig ist, will zunächst die Gründe der Karlsruher Entscheidung auswerten und anschließend mit Schäuble sowie den Innen- und Rechtspolitikern der Koalition beraten, ob heimliche Computer-Durchsuchungen erforderlich sind. Falls ja, soll es eine gesetzliche Regelung geben, hieß es aus dem Ministerium. Der Bund will Online-Durchsuchungen vor allem zur Terrorbekämpfung einsetzen.6 m' y7 |, L* c' T4 m, m# U; A# e
2 O- L v% o* ~& H( A; UDer stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Unions-Bundestagsfraktion, Wolfgang Bosbach (CDU), forderte eine zügige bundesgesetzliche Änderung. "Online-Durchsuchungen sind für die Aufklärung und Verfolgung von Straftaten unverzichtbar", sagte Bosbach dieser Zeitung. Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, wertete die BGH-Entscheidung zwar als richtig und wichtig. Gleichwohl zieht Wiefelspütz für eine gesetzliche Regelung enge Grenzen. "Online-Durchsuchungen müssen die Ausnahme bleiben", betonte er. "Und der private Lebensbereich muss ein absolutes Tabu sein." Zudem dürften die Ermittler dieses Instrument nur auf Anordnung eines Richters anwenden. Darüber hinaus müsse der Verdächtige benachrichtigt werden, skizzierte der SPD-Politiker die Anforderungen an ein Gesetz. + _, W/ h$ q4 D( M- d0 X& \: ~9 W3 i p3 z! t+ v( b/ |. d
Der schleswig-holsteinische Innenminister, Ralf Stegner (SPD), warnte vor Schnellschüssen. "Gesetzgeberischer Aktionismus ist nicht angebracht", sagte Stegner dieser Zeitung. Es müsse sorgsam mit den Rechten der Bürger umgegangen werden. Es könne nicht darum gehen, Freiheiten immer stärker zu beschränken. Der Landesinnenminister verwies darauf, dass die Polizei bereits jetzt über viele Möglichkeiten verfüge, Straftaten im Internet, wie etwa Kinderpornografie, zu verfolgen. "Die Hürden für Computer-Durchsuchungen müssen hoch sein", unterstrich Stegner. 2 d7 V' h6 ^! h/ `0 N 5 L7 H" H3 L* p/ f. xDer Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar forderte die Koalition auf, "das Projekt Online-Durchsuchungen nicht weiter zu verfolgen". Er machte verfassungsrechtliche Bedenken geltend. Das heimliche Ausspionieren von Computern stelle einen gravierenden Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht dar, erklärte Schaar. ( j1 ]2 e" {) D( }4 @* U. @: n' D# C) M c+ ^
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger begrüßte den Richterspruch. Für die Medien bedeute das Urteil einen ersten Schritt zur Stärkung des Quellenschutzes und damit auch der Pressefreiheit, erklärte der Verband. Auch die Opposition begrüßte die Karlsruher Entscheidung.- {# n( P) U: e4 ~' h1 c) x, I/ o
Berliner Zeitung, 06.02.2007