. S/ k5 t/ x, C3 ` x' i" R- y# B6 {16-JÄHRIGE SCHÜLERIN % x# m% j5 P* r1 WFürs Schwänzen zwei Wochen Knast : v4 T! M) C+ Y7 U# ] 3 q7 `0 ]% R9 R- e2 Q' b4 v5 D! N2 oBlau machen ist kein Kavaliersdelikt, sagt ein sächsischer Richter und greift zu drakonischen Strafen: Eine Görlitzer Schulschwänzerin muss ins Gefängnis. Weil drei Bußgelder keine Wirkung zeigten, will der Richter die 16-Jährige mit der Haft "disziplinieren". / w* P2 k4 l1 {3 G- L" x* E# u. z 2 T' @- I& k: h* n9 f. K" ]* d NGörlitz - Eine 16-jährige Schulschwänzerin aus Görlitz muss im Sommer für zwei Wochen ins Gefängnis, weil sie fast einen Monat lang unentschuldigt dem Unterricht fernblieb. Zu dieser Jugendarreststrafe wurde sie vom Amtsgericht Görlitz schon im Dezember verurteilt, sagte der zuständige Richter Andreas Pech. Die Schülerin habe mehrere Möglichkeiten ausgeschlagen, um die Strafe abzuwenden, begründete Pech das Strafmaß.; Y# G _* X1 ]5 G
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Zunächst hatte das von der Schule eingeschaltete Ordnungsamt in Görlitz drei Bußgelder gegen die Familie verhängt. Die Schülerin habe sich daraufhin zwar bereit erklärt, anstelle der Geldstrafe insgesamt 37 gemeinnützige Arbeitsstunden abzuleisten, die dafür vorgesehenen Fristen jedoch verstreichen lassen. Daraufhin habe das Ordnungsamt im November 2006 einen "Ungehorsamsarrest" beantragt. h) V* [ a3 L ! a2 `" [6 B5 b9 |7 a( D4 fBei einem anschließenden Gerichtstermin habe das Mädchen die Notwendigkeit des Schulbesuchs immer noch nicht erkannt und stattdessen die Lehrer für ihr Fehlen verantwortlich gemacht, erklärte Pech. Der Schülerin müsse nun der Ernst ihrer Situation vor Augen geführt werden. Es gehe darum, das Mädchen im Arrest zu disziplinieren, so der Richter. Er sei zudem während der Verhandlung zu der Einschätzung gelangt, dass die Eltern dem Verhalten ihrer Tochter machtlos gegenüberstehen. ; M( g/ r; @$ ?6 V) G1 I8 C/ r 3 [: S- L- p$ O6 K* a( pDer Richter fügte hinzu, er habe im letztes Jahr bereits zwei weitere Schüler zu einer jeweils einwöchigen Arreststrafe verurteilt. Dem sächsischen Kultusministerium waren diese Fälle nach Angaben einer Sprecherin bislang nicht bekannt. Laut Ministerium wurden im Jahr 2005 in Sachsen insgesamt 6016 Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verletzung der Schulpflicht eingeleitet.- B u- Y6 y1 o8 R8 Q/ |! T$ I
1 ]! L) ~( t! I8 W+ l- l2 a. J1 sKommentieren wolle man die Entscheidung nicht, so die Sprecherin. Es sei schwer zu beurteilen, ob diese Maßnahme von Erfolg gekrönt sein werde. Untersuchungen hätten jedoch gezeigt, dass von der Polizei zum Unterricht gebrachte Schüler ihr Verhalten meist nicht änderten. Sachsens Grüne kritisierten das Urteil als unangemessen. "Ich frage mich, was die Schülerin im Gefängnis lernen soll", erklärte Astrid Günther-Schmidt, bildungspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion.; L$ ~% p& w2 w( Q5 _6 \9 X2 t6 w
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cpa/ddp/AP/Reuters