5 w7 c/ G7 I' p( F后来,作者施伊拉真的因为协助泄露国家机密受到检察院起诉,但是负责的波茨坦法院并没有受理这一案件。法院认为协助泄密罪不能成立,因为2004年法国一位作家在他的书中已经引述了德国联邦刑侦局的这份秘密文件。而针对西塞罗杂志主编魏摩尔的指控也因为罪行轻微,最终以缴纳1000欧元罚款而告终。- K% l7 _: Q: \0 M- a) u" Y4 i
- B; T* K3 c* M* J9 n事件到了最后,德国联邦刑侦局还是不知道到底是谁泄漏了秘密。( J# X) ]7 q+ _1 e- i! n
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: u. a) R# F* r ? q( P" W9 i' B Vor der Veröffentlichung des «Cicero»-Urteils ' v) f7 j9 x! ~! _Am kommenden Dienstag soll das deutsche Bundesverfassungsgericht das Urteil im «Fall Cicero» verkünden. Dabei geht es um die Frage, ob die Haus- und Redaktionsdurchsuchungen vom September 2005 wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat bei der Ringier-Zeitschrift und einem ihrer Autoren verfassungsgemäss waren. Im Hinblick auf diesen Entscheid hat die Organisation Reporter ohne Grenzen (RoG) am Freitag der Hoffnung «auf eine eindeutige Aussage des Bundesverfassungsgerichtes» zu Gunsten der Pressefreiheit Ausdruck gegeben. «Die Suche nach Lecks in den Reihen von Behörden und Geheimdiensten darf nicht zu Lasten des Quellenschutzes gehen. Haus- und Redaktionsdurchsuchungen bei Journalisten sind ein massiver Eingriff in die Pressefreiheit», so RoG.9 }6 ~ X$ W! H* \
$ E9 B' n% h2 h" r3 dDie Zeitschrift «Cicero» hatte im April 2005 aus einem als geheim klassifizierten Bericht des Bundeskriminalamtes (BKA) über den Terroristen Abu Mussab El-Sarkawi zitiert. Daraufhin hatten Staatsanwaltschaft und BKA die Redaktions- und Privaträume der beteiligten Redaktoren durchsucht und Unterlagen beschlagnahmt. Zudem wurde gegen sie Anklage erhoben wegen «Beihilfe zum Geheimnisverrat». Inzwischen wurden die Anklagen jedoch fallen gelassen. 4 c% O0 t. w1 v% M4 Y$ g : `* V5 p8 c8 M: J8 oImmer noch pendent sind in diesem Zusammenhang Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hamburg gegen drei «Stern»-Redaktoren sowie gegen einen Mitarbeiter der «Financial Times Deutschland» wegen des «Verdachts auf Beihilfe zum Geheimnisverrat». Auch sie hatten in ihren Artikeln aus BKA-Material zitiert, das als «geheim» eingestuft war. In diesem Fall fordert RoG eine Einstellung der Verfahren sowie einen besseren gesetzlichen Schutz für journalistische Recherchen. Unabhängige und aufklärende Berichterstattung sei nur dann möglich, wenn vertraulich zugeleitete Informationen straffrei an die Öffentlichkeit gebracht werden könnten.