Sehr geehrte Studierende,
sehr geehrter Studierender,
nachstehende Information wird im Auftrag des Allgemeinen
Studentenausschusses der RWTH Aachen (AStA) und nach vorhergehender
Prüfung und Genehmigung durch den Kanzler der RWTH Aachen versandt. Der
Versand der Mail erfolgt an die im Rechenzentrum der RWTH Aachen
hinterlegten Kontaktadressen. Eine Weitergabe der Mailadresse ist nicht
erfolgt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Studierendensekretariat der RWTH Aachen
Liebe Kommilitoninnen und Kommilitonen,
auf Initiative des AStA und der Fachschaften wurden auf der vergangenen
Sitzung des Senats der RWTH Aachen neue Befreiungsmöglichkeiten für die
Studienbeiträge beschlossen und sind ab sofort rechtskräftig gültig.
Wir werden sie euch in den kommenden Zeilen näher erläutern.
Die neuen Erlassmöglichkeiten beziehen sich auf die Studienabschlussphase:
1.) Studierenden, die aufgrund einer von Ihnen nicht zu verantwortenden
Organisation des Prüfungsablaufs durch die Hochschule ihre letzte
Prüfungsleistung im ersten Monat eines Semesters (also bis einschl.
30.4. bzw. 31.10. eines Jahres) ablegen müssen, kann auf Antrag ihr
Studienbeitrag in Höhe von 500 Euro erlassen bzw. zurückerstattet
werden. Zur letzten Prüfungsleistung zählt auch die Abgabe der fertigen
Abschlussarbeit.
Dazu muss eine Bescheinigung des Prüfungsausschusses oder der/des
Prüfungsausschussvorsitzenden vorlegt werden, die besagt, dass durch
ein Organisationsverschulden der Hochschule diese Leistung erst
innerhalb des ersten Monats des neuen Semesters erbracht werden kann.
Der Antrag muss beim Studierendensekretariat bis zum Semesterbeginn
(also 1.4. oder 1.10. eines Jahres) eingereicht werden.
2. Studierenden, die einen Studiengang mit dem Abschluss Staatsexamen
studieren (also Medizin oder Lehramt) und nur noch eingeschrieben sind,
um das Staatsexamen abzulegen, kann auf Antrag ihr Studienbeitrag in
Höhe von 500 Euro zurückerstattet werden. Dies gilt nur, falls alle
anderen Studienleistungen bis dahin bereits erbracht worden sind. Der
Antrag muss bis zum Semesterende (also 30.09. oder 31.03. eines Jahres)
beim Studierendensekretariat eingereicht werden.
Zur Erläuterung:
Grundsätzlich muss zur Rückmeldung der volle Semesterbeitrag überwiesen
werden, da ihr eingeschrieben bleiben müsst, um Prüfungen abzulegen.
Dazu zählt auch die letzte Prüfungsleistung.
Sollte diese nicht bestanden werden, ist folglich eine weitere
Einschreibung notwendig, um sie zu wiederholen. Deshalb wird der
Studienbeitrag auch erst nach erfolgreichem Abschluss zurückerstattet.
zu 1.)
Solltet ihr betroffen sein, wendet euch an eure Prüferinnen oder Prüfer.
Sie werden euch auch sagen können, wer in eurer Fakultät für die
Bescheinigung des Prüfungsausschusses zuständig ist. Sollte dies wider
Erwarten nicht der Fall sein, könnt ihr das auch in den Dekanaten oder
eurer Fachschaft erfahren. Leider konnte für die Idee, dass während dem
Anfertigen von Abschlussarbeiten keine Studienbeiträge zu bezahlen sind,
keine Mehrheit im Senat und bei der Hochschulleitung gefunden werden.
Studierende nähmen ja auch dann weiterhin Leistungen der RWTH in
Anspruch, so die Begründung.
zu 2.)
Für die Fallgruppe der Studierenden auf Staatsexamen ist eine Kopie des
Prüfungszeugnisses beizufügen, wenn beim Studierendensekretariat der
Antrag auf Rückerstattung gestellt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Houben und Stefan Kesselheim
AStA der RWTH Aachen
PS:
Falls ihr noch Fragen zu den Regelungen im Einzelnen habt, könnt ihr
euch natürlich an unsere Studiengebühren-Beratung wenden. Entweder
direkt hier im AStA oder via studiengebuehren@asta.rwth-aachen.de .
Solltet ihr weitere oder auch ganz andere Fragen haben, wendet euch
ruhig an den AStA und nutzt sein Beratungs-, Service- und
Informationsangebot (www.asta.rwth-aachen.de). 作者: taoyuan227 时间: 2007-3-14 22:57