! j9 E" k5 ~* g' d; l) c总体上看,德国税改后的“区位吸引力”必然会增强。但是,有两个因素却是不可忘记的,一是德国在改,其它国家也在改或早晚要改;二是,德国区位还有其它重大约束因素,比如员工的工资较高,对员工的保护较强(不能随意解雇)等,这些本来是有利于社会的因素,却也让许多外来企业望而却步。1 T9 B1 [: [/ h
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Unternehmenssteuerreform+ O( d" a/ H6 B- z
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Steinbrücks Steuerreformkonzept ( t( M$ Q9 ~) {5 M- {+ d$ E% Z . M1 N( |; c/ _- x4 f, \14. März 2007 1 A* |( [2 j% `Die umstrittene Reform der Unternehmenssteuern ist beschlossene Sache. FAZ.NET gibt einen Überblick über Themen wie Abgeltungssteuer, Gewerbesteuer, Zinsschranke und Steuersatzsenkung.# O. r2 W6 | R6 g) i( D& i
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Der Rahmen% r0 {% n/ z5 y+ m" M) d
, |. S9 `2 |# d. W9 l+ b9 Z' lDer Gesetzentwurf enthält sieben Maßnahmen zur Entlastung der Wirtschaft, die den Fiskus mittelfristig 30,7 Milliarden Euro kosten. Hinzu kommt ein Jahr später die Einführung einer Abgeltungssteuer zum 1. Januar 2009 mit 1,3 Milliarden Euro. Durch neun Maßnahmen zur Verbreiterung der Bemessungsgrundlage sollen gut 23 Milliarden Euro gegenfinanziert werden. Außerdem soll der Fiskus nunmehr 3,9 Milliarden Euro zusätzlich einnehmen, weil es nach der Reform vom nächsten Jahr an für Unternehmen attraktiver wird, Gewinne in Deutschland entstehen zu lassen. Das sind 400 Millionen Euro mehr, als die in steinbrückscher Diktion genannte „Sicherung des nationalen Steuersubstrats“ zunächst zur Finanzierung der Reform beisteuern sollte. So bleibt es im Finanztableau dabei, dass die Reform den Fiskus mittelfristig fünf Milliarden Euro kosten wird.2 S$ t" S$ Z- T4 f$ a, `( V
$ O) F6 b6 a$ MDiese Zahl bezieht sich auf die sogenannte volle Jahreswirkung. Dahinter verbirgt sich der theoretische Fall, dass belastende und entlastende Maßnahmen gleichzeitig voll wirken. Doch da Steuersatzsenkungen direkt, Ausweitungen der Bemessungsgrundlage nur verzögert wirken, sind die Ausfälle anfangs höher. Diese Lücke hat Steinbrück nach der Kritik aus seiner Partei allerdings verkleinert, indem die Vorauszahlungen dem neuen Recht angepasst werden. Zunächst sollte die Unternehmensteuerreform den Fiskus im ersten Jahr 7,9 Milliarden Euro kosten. Nun sollen es nur noch knapp 6,5 Milliarden Euro sein. : M7 d" V3 r! ~* K& Y- O$ P0 n4 U9 I& K3 n) b5 P# p: {
Die Steuersatzsenkung 4 v5 m$ P. X& v1 f6 B # F* E5 |& g9 NFür Kapitalgesellschaften (AG und GmbH) wird die Gesamtbelastung einbehaltener Gewinne im nächsten Jahr auf 29,8 Prozent gesenkt. Bisher addieren sich bei ihnen Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer auf durchschnittlich 38,65 Prozent. Kein anderes EU-Land hat so hohe Steuersätze, wie Steinbrück hervorhob. Mit der Neuregelung werde Deutschland als Investitionsstandort attraktiver, warb er mit Blick auf die Kritiker in seiner Partei für die Reform.$ }( m; J" z; k/ d; \
6 r: Q1 O- K; w' h3 W" l: {- dDie Thesaurierungsrücklage 7 @" u0 n! I) T) I # J' u4 a( P+ c2 v! f3 H$ aPersonengesellschaften (die nicht Körperschaftsteuer, sondern Einkommensteuer zahlen) sollen ebenfalls von der Reform profitieren. Sie sollen die Möglichkeit erhalten, den einbehaltenen (thesaurierten) Gewinn Körperschaften vergleichbar mit nur 29,25 Prozent plus Solidaritätszuschlag zu versteuern. Allerdings müssen sie dann später Entnahmen, die über den aktuellen Gewinn hinausgehen, nochmals versteuern. Die Thesaurierungsvariante ist nur für große Personengesellschaften attraktiv. Denn das rechnet sich nur, wenn man ordentlich Gewinn macht. Da die Einkommensteuer - anders als die Körperschaftsteuer - keinen festen Steuersatz hat, sondern bei null beginnend langsam mit dem Einkommen oder Gewinn steigt, haben mehr als 80 Prozent der Unternehmen, die ihr unterliegen, derzeit schon eine effektive Belastung von weniger als 20 Prozent, wie Steinbrück berichtete. 4 m- s9 G' N' [7 f$ K x X; _3 u+ u. l4 p$ X9 {# E5 d
Der Investitionsabzugsbetrag( m& _5 J, q# W' a+ t& f
& g6 A( i) S& @8 l+ u7 lDie unter neuen Namen laufende Ansparabschreibung dient der Entlastung kleiner Unternehmen. Sie sollen für künftige Anschaffungen eine größere Rücklage bilden können, die den aktuell zu versteuernden Gewinn mindert. Der begünstigte Kreis soll marginal erweitert werden. Bundeswirtschaftsminister Glos (CSU) hat im Kabinett deutlich gemacht, dass er eine großzügigere Regelung für notwendig hält, „um die Balance zwischen Entlastung und Gegenfinanzierung auch im Bereich des kleinen Mittelstandes sicherzustellen“. Das hat er zu Protokoll gegeben. / T* m* M; F i: ] 3 Q$ m* h4 J8 i% ?5 o) iDie Zinsschranke + w: u$ C+ [4 R) F2 X! y5 O2 g9 R+ O
Mit der Zinsschranke soll die steuerliche Abzugsfähigkeit von Zinsausgaben begrenzt werden. Damit sollen Steuergestaltungen zu Lasten des deutschen Fiskus verhindert werden, beispielsweise indem Konzerne über eine grenzüberschreitende konzerninterne Fremdfinanzierung in Deutschland erwirtschaftete Erträge ins Ausland transferieren. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Zinsaufwand grundsätzlich nur bis zu 30 Prozent des Rohgewinns (Ebit) berücksichtigt wird. Doch eine Freigrenze (eine Million Euro), ein Vortrag für den nicht berücksichtigten Zinsaufwand und eine Konzernklausel (ausgenommen werden Betriebe, deren Eigenkapitalquote nicht geringer als im Konzern ist) soll die Schranke für viele Betriebe öffnen. Verschärfend ist jedoch nachgeschoben worden, dass eine schädliche Gesellschafterfremdfinanzierung bei einer Konzerngesellschaft zur Anwendung der Zinsschranke bei allen Konzerngesellschaften führen soll. Damit sind mehr Unternehmen vom Zinsabzugsverbot bedroht. Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften soll die Zinsschranke nicht gelten, es sei denn, sie gehören zu einem Konzern. Wie viele Unternehmen letztlich die Zinsschranke belasten wird, lässt sich nach Angaben des Bundesfinanzministeriums nicht prognostizieren. c% p/ y% e' S& H: i 2 P$ j5 }2 j* k5 L0 O% M; mDie Gewerbesteuer, h$ {; K$ H$ V3 D6 p; B2 O
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Die kommunale Spezialsteuer auf den Gewerbeertrag bleibt bestehen. Personengesellschaften soll sie jedoch nicht belasten. Sie sollen sie mit der Einkommensteuer verrechnen können. Gleichzeitig soll die Basis der Gewerbesteuer verbreitert werden. Derzeit werden ausschließlich Dauerschuldzinsen zur Hälfte ihrer Bemessungsgrundlage hinzugerechnet. Künftig sollen alle Zinsen zu einem Viertel in sie eingehen. Damit es kein Ausweichen durch Leasing oder Anmietung gibt, sollen auch die dort enthaltenen Finanzierungsanteile berücksichtigt werden. Pauschal werden diese mit 20 Prozent für bewegliche Wirtschaftsgüter und 75 Prozent für Immobilien angesetzt. Sie sollen ebenfalls zu einem Viertel zugerechnet werden. Ein Hinzurechnungsfreibetrag von 100.000 Euro soll kleine Unternehmen davon verschonen. 1 Q, s, c8 A! x |2 g: l8 s4 `- Y k2 N: h2 q/ j
Die Abgeltungssteuer , p- @& v# p. v, E+ G " Y& ?7 C- H7 uKapitalerträge einschließlich Veräußerungsgewinnen sollen künftig unabhängig von der individuellen Einkommenslage pauschal und endgültig mit 25 Prozent (plus Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer) besteuert werden. Der zuletzt gesenkte Freibetrag bleibt bestehen und wird berücksichtigt. Die Steuer sollen die Finanzinstitute direkt an den Fiskus abführen. Wer ansonsten weniger Steuern zahlt, kann seine Kapitalerträge weiterhin mit der Steuererklärung veranlagen lassen. Aktionärsschützer kritisieren, dass Privatanleger nicht mehr die halbe, sondern die volle Dividende zu versteuern haben werden, weil das Halbeinkünfteverfahren wegfallen soll, das bisher verhindern sollte, dass ein und derselbe Gewinn zweimal versteuert wird: einmal beim Unternehmen und einmal beim Gesellschafter. Das sei angesichts der auf beiden Ebenen sinkenden Steuerlasten zu rechtfertigen, sagt Steinbrück. 4 L. R. Q& t( g- Q7 O6 P! v1 kText: F.A.Z. vom 15. März 2007