9 J8 u* z9 g0 `6 m6 D: ~' |* Y7 p ( F( Z q2 V& c+ f5 ^5 V) kVerfahren für Vaterschaftstests 6 p2 j9 E& Q/ l' {; HZypries stärkt Rechte der Väter 9 h* g0 D3 Z D) O r+ C) wVäter sollen künftig leichter ihre Vaterschaft überprüfen lassen können, ohne zu riskieren, mit ihren Kindern zu brechen. Heimliche Gentests bleiben jedoch verboten. $ m/ u6 t4 e. X% k: R/ _) `3 P) V1 F; d: Z
Nach einem von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) vorgestellten Gesetzentwurf soll in nächster Zeit ein neues gerichtliches Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft eingeführt werden. + s1 ^# `* \- ?5 _, K1 X : N! @. \4 M' O4 s' UZypries setzt damit die Vorgaben einer Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Februar diesen Jahres um. Die Karlsruher Richter hatten heimliche Vaterschaftstests untersagt, aber den Gesetzgeber aufgefordert, ein neues Gerichtsverfahren zur Feststellung von Vaterschaften zu schaffen. 7 f( Q- Z& e( A
, L. f4 J$ H4 rBislang waren Väter darauf angewiesen, bei Zweifeln über ihre Vaterschaft sofort eine Anfechtungsklage zu erheben. Diese Klage bedeutete aber in vielen Fällen, dass der Vater mit seinem Kind brechen musste. Bei einer erfolgreichen Anfechtungsklage verliert das Kind zum Beispiel den Unterhaltsanspruch gegenüber seinem bisherigen vermeintlichen Vater. 8 x- {, l* ^8 W \+ s* ?7 h x. ^- o8 f5 f% X7 Z
Diese Härten sollen nun durch das neue separate Verfahren zur Vaterschaftsfeststellung vermieden werden. Der Mann erhält ohne weitere Voraussetzung einen Anspruch gegenüber dem Kind und der Mutter zur Abgabe von Genmaterial - beispielsweise dem Speichel an einem Kaugummi. - g& s" y2 o% Q8 l; w
. p( |; B1 a* [. [' KWird ihm das verweigert, so kann die Zustimmung beider durch das Familiengericht ersetzt werden. Nach diesem Verfahren kann dann der Betroffene entscheiden, ob er danach dann zusätzlich die Anfechtungsklage erhebt. Er erhält aber auch die Möglichkeit, die Situation in der Familie trotz der Nicht-Vaterschaft eines Kindes wie bisher zu belassen.