% X& a6 F2 u- U: _2 G; ~% P4 p' dWas die Bundeskanzlerin im Schilde führt ( y7 O8 J6 f3 h. U1 m % I5 N5 D/ X4 X# t0 `9 f R/ {' O5 |# u8 [, |6 f% q) m T% @7 P' b) D
Mit ihrer Forderung nach einer Wiederbelebung des europäischen Verfassungsprozesses kommt Bundeskanzlerin Angela Merkel anderen EU-Regierungen entgegen, die nur noch der Bundesrepublik eine praktische Umsetzung dieses Vorhabens zutrauen. Mitte Januar hatte Merkel in ihrer Antrittsrede als EU-Ratspräsidentin vor dem Europaparlament in Straßburg erklärt, dass sie die politische Einigung Europas vorantreiben wolle. Meistern könne man die Herausforderungen an die EU aber nur auf Grundlage einer gemeinsamen Verfassung, sagte die Kanzlerin. % Q8 S5 a: i8 [; A, M
„Mit den heutigen Regeln kann die EU weder erweitert werden, noch ist sie zu notwendigen Entscheidungen befähigt“, erklärte Merkel, die einen Fahrplan zur Zukunft des Verfassungsvertrages bis zum Ende der deutschen Ratspräsidentschaft im Juni verabschieden will. Der EU-Verfassungsprozess war im Sommer letzten Jahres ins Wanken geraten, nachdem ein Referendum in Frankreich der Verfassung eine Absage erteilt hatte. Wenige Tage später hatten die Niederländer in einer Volksabstimmung das Projekt ebenfalls abgelehnt. Zuvor war der Text bereits von 16 EU-Staaten ratifiziert worden. 8 D% g& c' n" v: Y" Z
4 {: | b! J G7 l3 y; k. u9 eIm Bonner Zentrum für Europäische Integrationsforschung (ZEI) ist man der Ansicht, dass in Frankreich und in den Niederlanden neue Referenden stattfinden werden. ZEI-Politwissenschaftler Andreas Marchetti sagte, dass es vorstellbar wäre, mehrere Einzelteile aus dem alten Entwurf herauszunehmen, die dann erneut in Frankreich und den Niederlanden zur Abstimmung gestellt werden sollten. Eine weitere Möglichkeit wäre, einige Inhalte der Verfassung erneut zu diskutieren und zu verändern, so Marchetti. 6 s9 A3 o: \& b0 e; y, _
3 f# X% g# C5 t5 J! e
Der im Juni 2004 in Brüssel von den europäischen Staats- und Regierungschefs beschlossene Text der EU-Verfassung, der aus insgesamt 448 Artikeln und 36 Zusatzprotokollen besteht, wurde im Mai 2005 vom Bundestag trotz ablehnender Haltung der Bevölkerung ratifiziert. Dem Bonner Institut Omniquest zufolge hatten mehr als zwei Drittel der deutschen Öffentlichkeit einen Volksentscheid über die EU-Verfassung befürwortet. & }: s/ U! O1 y3 G+ p* N4 d, Y W! |9 M
' B/ t6 e U2 z$ b' n4 _
Wie der Dessauer Anwalt Ingmar Knop in seinem Buch „Mit der EU in den Abgrund“ aufzeigt, setzt der EU-Verfassungstext das Grundgesetz der Bundesrepublik in vieler Hinsicht außer Kraft, u.a. in Sicherheitsfragen und in der Außenpolitik. In seiner Untersuchung gelangt Knop zum Schluss, dass der EU-Verfassungstext dermaßen die Wünsche und Vorstellungen der europäischen Völker und vor allem des deutschen missachtet, „dass die Annahme der Verfassung als Entmachtung des Volkssouveräns angesehen werden muss“.