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Die Freisetzungen sollen in Oberboihingen und Gruensfeld (Baden-Württemberg), Klein Lüsewitz und Gerdshagen (Mecklenburg-Vorpommern), Gerbitz und Bergzow (Sachsen-Anhalt), Rasslitz (Sachsen), Düllstadt (Bayern) und Niedermöllrich (Hessen) stattfinden. Die genehmigten Freisetzungsflächen umfassen maximal 5.000 m2 je Standort. Monsanto darf 2007-2011 maximal 50.000 Pflanzen je Standort und Jahr freisetzen, in Niedermöllrich 2008-2011. " L' C9 S: e* P- N: n1 V ' {+ d8 L _0 h
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Samstag, 2. Juni 2007, 17:34 2 H% L, V# I1 n1 d. a+ K; b- L* a
Monsanto darf GVO-Mais in Deutschland freisetzen 1 M) e+ R5 t, B! {- v( R0 s' N; N+ D3 z2 h9 D8 F" i
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Das deutsche Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Monsanto die Freisetzung von gentechnisch verändertem Mais zu wissenschaftlichen Zwecken unter Sicherheitsauflagen genehmigt. Zuvor wurden rund 15.000 Einwendungen dagegen eingebracht.8 J1 B$ D3 l. E e( x! g
4 |4 ^8 Z9 P7 f2 EUm eine Verbreitung zu vermeiden, muss Monsanto zwischen GVO-Mais und Nutzflächen mit nicht gentechnisch verändertem Mais 200 m Abstand halten und um den GVO-Mais einen Gürtel aus konventionellem Mais säen, der zeitgleich mit dem Genmais blüht. Zudem muss das gentechnisch veränderte Saat- und Erntegut gekennzeichnet und nicht für Analysen verwendetes Material vernichtet werden. Nach dem Freisetzungsversuchs wird eine einjährige Anbaupause für Mais eingehalten. U: e& B- z2 Q2 }8 m
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Die zur Freisetzung genehmigten Maissorten sind resistent gegen die Raupen des Schmetterlings Maiszünsler bzw. gegen den Käfer Maiswurzelbohrer und seine Larven. Einige der Maissorten sind gegen den Wirkstoff Glyphosat resistent, der gegen Unkräuter eingesetzt wird. Bei den Versuchen werden Kreuzungen der Maislinien MON89034 und MON88017 sowie MON89034 und NK603 ausgebracht - sie wurden konventionell miteinander gekreuzt und sollen die entsprechenden gentechnisch veränderten Eigenschaften der jeweiligen „Eltern“ aufweisen, die ebenfalls freigesetzt werden.