0 G3 W; N7 Y* [7 eAusnahmen bei Grundrechten für Blair . F3 ^( F* J T3 L" r, v3 a- o2 }% A8 L4 C' Q
Europa hat seinen zweijährigen Reformstau überwunden. Die Staats- und Regierungschefs einigten sich am frühen Morgen in Brüssel auf den Rahmen für einen neuen EU-Vertrag. Bis Frühjahr 2009 soll der Vertrag in Kraft treten. Bundeskanzlerin Merkel sagte, auch wenn Kritik an mancher Stelle zulässig sein könnte, gebe es doch endlich ein Ende des Stillstands in Europa. Nach einer Drohung Merkels wurde auch im Streit mit Polen über die neuen Abstimmungsregeln ein Durchbruch erzielt. ) b }6 y% E& H5 ^ ; q" K1 ]( b) u4 x% [0 lBrüssel (rtr). In einer Marathonsitzung haben sich die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union auf den Weg zu einem neuen Grundlagenvertrag als Ersatz für die gescheiterte Verfassung geeinigt. 7 t( `1 \- T! f5 K ( n, J, r* y- O, p9 oEuropa löse sich aus der Erstarrung und gewinne mehr Handlungsfähigkeit, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel am Samstagmorgen zum Ende des von ihr geleiteten Gipfels. "Wir haben die Kompromissbereitschaft aller bis zum Ende ausgereizt", erklärte sie und verteidigte Zugeständnisse vor allem an Polen./ X3 c' z$ `6 r4 C' M3 I$ q* G2 d
: V0 r# E" @& j) h. CWiderstand aus Warschau gegen die künftige Stimmgewichtung hatte die Verhandlungen zwischenzeitlich an den Rand des Scheiterns gebracht. Der Vertrag soll nun von einer Regierungskonferenz unter portugiesischem Vorsitz ausgehandelt und möglicherweise bereits auf dem Oktobergipfel beschlossen werden.% \9 V! O% }2 Y# G1 C" D" Z- D
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- M; ^- f& W/ j( h; ?Der neue EU-Vertrag: Was sich alles ändert 3 m. V. {$ q! O6 q8 d' _& iDie Europäische Union verändert sich. Sie entfernt die Hymne und die Fahne, dafür bekommt die EU einen Außenminister, der sich nicht so nennen darf. Was der Vertragsentwurf zur Reform der EU vorsieht: 5 X2 T d# Y C, xDer neu ausgehandelte EU-Vertrag soll die gescheiterte Verfassung ersetzen und die Handlungsfähigkeit der auf 27 Staaten angewachsenen Union garantieren. In Kraft treten soll er vor der Europawahl im Jahr 2009. Ein Überblick, was sich in Europa ändert: 8 F+ G' {1 j4 v$ e + o$ B/ f8 H3 `" w- l; M; @ ' e7 |# k& E) ]1 X! S& jVERTRAG STATT VERFASSUNG4 {9 k9 A& D5 S& h9 y; S
Der Ausdruck "Verfassung" kommt in dem Text nicht mehr vor, auf die Nennung von Fahne und Hymne als EU-Symbole wird verzichtet. Damit kam die deutsche Ratspräsidentschaft Großbritannien und den Niederlanden entgegen, die alles verhindern wollen, was an einen europäischen "Superstaat" erinnern könnte. 8 }+ z m- _' q5 W" v( y, f, T , @. p) v& h# v, o/ b# F STIMMRECHTE2 D2 |( V' u" U, t' `4 k
Das Abstimmungsverfahren in der EU wird geändert. Mit Rücksicht auf Polen soll das Prinzip der "doppelten Mehrheit" aber erst ab dem Jahr 2014 mit einer Übergangsfrist bis 2017 eingeführt werden. Danach erfordern EU-Beschlüsse eine Mehrheit von 55 Prozent der Staaten, die 65 Prozent der Bevölkerung auf sich vereinen.4 C6 ?5 i; Q: B4 B& ?
# b% t7 W$ I# i O& G' U# ZEU-AUSSENMINISTER ) ]1 w% |6 J+ Y7 L( f* V; S, y& u, JDie EU bekommt erstmals in ihrer Geschichte einen Außenminister, der aber mit Rücksicht auf Großbritannien so nicht heißen darf. Der Chefdiplomat nennt sich "Hoher Repräsentant der Union für Außen- und Sicherheitspolitik". In seinem Amt werden die Funktionen des bisherigen EU-Außenbeauftragten und des EU-Außenkommissars gebündelt. Er ist Vorsitzender des EU-Außenrates und Vize-Präsident der Kommission. & H- X+ M( G% P1 \# g" y8 b ! i. _" `2 h+ n3 UEU-PRÄSIDENT " F& m# Y* w; f& g7 GDie EU erhält einen Vorsitzenden, dessen Amtszeit zweieinhalb Jahre beträgt. Bisher übernimmt alle sechs Monate ein neuer Staat die EU-Präsidentschaft.+ d. C2 E$ z. M( I+ Q
2 C! p3 S& w4 z) T' jGRUNDRECHTECHARTA 3 c! l6 O7 i. dDie im Jahr 2000 beschlossene Grundrechtecharta der EU wird rechtsverbindlich. Sie taucht in dem Vertragsentwurf aber nicht mehr als Text auf, sondern nur in einem Verweis. Um Großbritannien entgegenzukommen, wurden Ausnahmeregelungen für die Briten festgelegt. Sie führen dazu, dass die Bestimmungen der Charta in keiner Weise die britische Rechtsprechung beeinflussen können. 4 s! I" x( Y+ A) S5 t & ?& i* k( }9 V+ S# WMEHRHEITSENTSCHEIDUNGEN1 C! P/ r$ r: p( X5 I: } B" B+ I3 D
Künftig sollen EU-Entscheidungen in der Regel mit qualifizierter Mehrheit fallen und nicht mehr einstimmig, um Gesetze zu beschleunigen. Mit Rücksicht auf Großbritannien wurde bei der polizeilichen und Justiz-Zusammenarbeit eine Ausnahmeklausel eingefügt. Sie stellt es jedem Mitgliedsstaat frei, wie stark er sich einbinden lässt. In sensiblen Bereichen wie der Außenpolitik, Steuerpolitik oder Sozialpolitik gilt aber weiter das Prinzip der Einstimmigkeit.6 g' [4 B/ _4 E: m8 m# g2 h
, t; z$ k$ f. t2 {' T# ~GELB-ROTE KARTE& A/ q% A, O& I: @0 W3 M
Dem Drängen der Niederländer auf mehr Kontrollrechte der nationalen Parlamente gegenüber der EU-Kommission wurde ein Stück weit nachgegeben. Die EU-Kommission muss demnach ihre Gesetzesvorschläge überprüfen und stichhaltig begründen, wenn dies mehr als die Hälfte der nationalen Parlamente verlangt, der Kommission also die gelbe Karte zeigt. Im Extremfall kann dies dazu führen, dass ein Gesetzesprojekt der Kommission zu Fall gebracht wird.5 i# D0 U: A- T 2 K. ^' K6 Y- Y3 E% mERWEITERUNG 9 l/ o% l7 L' q: T7 \( I% K' CAuf Wunsch der Niederlande wurde ein Passus aufgenommen, wonach die beitrittswilligen Länder die EU-Kriterien erfüllen müssen. Dies betrifft unter anderem den Zustand der Demokratie und der Wirtschaft sowie die Lage der Menschenrechte. (mit AFP), [. n5 p, U2 x+ c0 F, h