Grundgesetz, „Artikel 5 [Freiheit der Meinung, Kunst und Wissenschaft](1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild freizu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellenungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit derBerichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. EineZensur findet nicht statt.“作者: 韩德 时间: 2008-4-4 19:52