* Lichtbildausweis (Personalausweis / Reisepass, Kinderausweis oder Kinderreisepass)
* Ein Anmeldeformular wird nicht mehr benötigt.
Ausnahme:
Bei Anmeldungen durch Dritte: Vordruck "Anmeldung bei der Meldebehörde"
(Liegt in den Bürgerbüros aus oder kann aus dem Internet ausgedruckt werden. Den Vordruck erhalten Sie kostenlos.) Bei einer Anmeldung durch Dritte benötigen Sie eine Vollmacht. (siehe Merkblatt)
* NEU: Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers / Mietvertrag und Abmeldebestätigung der bisherigen Meldebehörde nicht mehr erforderlich.
Die Anmeldung ist innerhalb einer Woche nach Einzug in die neue Wohnung in einem der Bürgerbüros vom Meldepflichtigen oder einem Bevollmächtigten vorzunehmen.
Eine Anmeldung über Internet ist rechtlich zwar zugelassen, jedoch zur Zeit aus technischen Gründen nicht möglich.