Was passiert wenn ich als "Schwarzseher" erwischt werde?
Schwarzsehern droht eine Geldbuße, wenn er seine Geräte nicht innerhalb eines Monates angemeldet hat, oder die Rundfunkgebühren mehr als 6 Monate nicht bezahlt wurden. Die Sanktionen richten sich nach § 9 RGebStV. Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit. Grundsätzlich wird jedoch auf eine Anzeige verzichtet, wenn der Schwarzseher nachträglich, freiwillig, seine Geräte anmeldet. Grundsätzlich kann aber dieser Verstoß nur durch einen Denunzianten oder durch "Lauschen" bewiesen werden. Ein Betretungsrecht haben die GEZ-Hascher nicht. Entgegen allen Gerüchten können betriebsbereite Geräte auch nicht "angepeilt" werden.
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