我查了一下Hausordnung,里面
§12 Vertragswidriger Gebrauch
1)Dem/Der Mieter/in ist nicht gestattet:
b) Den Mietraum ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters anderen Personen zur alleinigen Benutzung oder zu Mitbenutzung zu überlassen; insbesondere ist jede(auch teilweise) Gebrauchsüberlassung der Mieträume und -sachen an Dritte grundsätzlich untersagt - hierunter fällt auch die nicht nur kurzfistige Aufnahme von Familienangehörigen.