das neue " Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung" macht es möglich: Durch die verbesserte steuerliche Begünstigung Ihrer Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge können Sie ab dem Veranlagungsjahr 2010 Geld sparen. Die von Ihnen direkt an die DAK gezahlt Beiträge können Sie in Ihrer Einkommenssteuererklärung steuermindernd geltend machen.
Beiträge, die Sie nicht direkt an die DAK zahlen, werden beispielsweise von Ihrem Arbeitgeber oder dem Rentenversicherungsträger direkt an die Finanzverwaltung gemeldet...作者: piaopiaosan 时间: 2011-1-26 22:45