: y0 m5 o R. r F- xVerurteilter Kindermörder will Schmerzensgeld3 H* j1 [4 K# ?
: f3 \' k5 Z6 @ r; b$ t2 R. S- tDer Mörder Magnus Gäfgen hat das Land Hessen auf Schmerzensgeld und Schadenersatz verklagt. Grund sind die umstrittenen Verhörmethoden der Frankfurter Polizei, die damit im Jahr 2002 den Aufenthaltsort des entführten Jakob von Metzler erfahren wollten. Wie sich später herausstellte, war der Junge zu diesem Zeitpunkt bereits tot. , x# ]1 v6 U# z0 k7 p: L0 V* c
$ Z4 A0 c8 A! C+ }- M: CDer zu lebenslanger Haft verurteilte Mörder Magnus Gäfgen hat das Land Hessen auf Schmerzensgeld und Schadenersatz in noch unbezifferter Höhe verklagt. Grund sind die Drohungen des ehemaligen Polizei-Vizechefs Wolfgang Daschner mit schweren Schmerzen. Damit wollte dieser von Gäfgen im Jahr 2002 den Aufenthaltsort des elfjährigen Bankierssohns Jakob von Metzler erfahren. Der Junge war allerdings zu diesem Zeitpunkt bereits tot. Der Anwalt des Verurteilten Michael Heuchemer verteidigt die Forderung auf Schadenersatz. "Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat beschlossen und in den Gründen sehr klar gesagt, dass es juristisch unzulässig ist, dass immer noch keine Kompensation für die Verletzung des Artikel 3, der Konvention eingetreten ist. Wir wollen diese hier erstreiten, aus einem symbolisch wichtigen Grund. Es geht darum, dass das Folterverbot präventiv wirksam gilt. Also, ein Staat, der es verletzt, auch belangt wird." Für Thomas Kittner, Anwalt des Landes Hessen, ist die Forderung ein Skandal. "Herr Gäfgen verlangt Schmerzensgeld für das was er angeblich erlitten hat und Schadensersatz, weil er angeblich noch behandlungsbedürftig ist und dafür ist er vor Gericht gezogen. Wir sind natürlich der Auffassung, dass das auf gar keinen Fall geht und das sowas vollkommen unerträglich ist und deswegen haben wir Klageabweisung beantragt. Wir werden auf gar keinen Fall zulassen, aus unserer Sicht und das, was in unserer Macht steht, dass das passiert. Aber letzten Endes muss das Gericht entscheiden." Moralische Unterstützung erhält Kittner von Prozessbesuchern. "Ich finde, das ist eine Schweinerei. Dieser Mensch hat einen umgebracht. Selbst der Polizist hätte nicht bestraft werden dürfen." "Ich finde das unmöglich, Schadensersatz zu verlangen für. Ich kann das nicht nachvollziehen. Man muss auch mal an die Eltern des Jungen denken, die könnten Schadensersatz verlangen." Das Urteil wird voraussichtlich in drei Wochen verkündet.
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