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Sexspielzeug auf Messe: "Verbraucherschutz bei der sexuellen Gesundheit unabdingbar" + r4 S: r5 F0 |/ S7 Y7 M/ u 3 Z2 a8 ~! ^; _. m% eWie gesundheitsschädlich sind Weichmacher in Sexspielzeug? Die Grünen halten das Problem mit Dildos, Vibratoren und Analplugs für unterbewertet - und drängen die Regierung zum Handeln. Die aber wiegelt ab. 1 |7 m8 d4 b% V) R* w; Q7 t % |2 ?1 j$ B" n, ~' j8 b GBerlin - Die Grünen sind besorgt. Sie machen sich Gedanken um die Gesundheit der Menschen in Deutschland. Sie fürchten nicht nur radioaktive Strahlung, setzen sich für ökologisch hergestellte Nahrung ein. Ihre jüngste Angst gilt gesundheitsschädlichen Auswirkungen von Sexspielzeug.7 L9 @" M& _: [# I* _ H
# {& s5 \5 o/ V5 I. J2 I7 KDeshalb haben zehn grüne Bundestagsabgeordnete eine kleine Anfrage an die Bundesregierung formuliert, das Thema: "Sexuelle Gesundheit als Thema des Verbraucherschutzes." T+ ~0 M6 s6 f. N0 G& t5 K' U$ u( T$ Q4 Z+ W) @9 Q3 s
In dem Papier heißt es: "Viele Dildos und andere Sexspielzeuge wie Vibratoren und Analplugs enthalten hohe Mengen an Phthalaten, andere krebserregende Weichmacher und weitere giftige Stoffe." Diese Substanzen stünden im Verdacht, den Hormonhaushalt zu stören oder zu Unfruchtbarkeit , Diabetes und Übergewicht zu führen. Auch der Hormonhaushalt ungeborener Kinder könnte geschädigt werden. Eine Aufnahme durch die Schleimhäute sei zu befürchten.9 f$ C1 B: c" _ H
* u. S2 x4 \/ UDie Grünen sehen das als gesamtgesellschaftliches Problem. Die Nutzung von Sexspielzeug sei schließlich weit verbreitet. Und während etwa Kinderspielzeug bereits bei einem sehr geringen Anteil von Weichmachern nicht zugelassen würde, bestünden laut einer Ökotest-Studie von 2006 Sexspielzeuge zu 58 Prozent aus Weichmachern, argumentieren die Parlamentarier. $ O( k* U6 U+ K0 m k$ X( q 0 `( d9 [' J) J9 c* b- j! V! J"Erotikartikel sind Bedarfsgegenstände" : q( A( k* j* A3 V 3 }6 G3 f: g _! \9 h% i1 wTatsächlich hatte Ökotest in der Untersuchung mit dem Titel "Dreck am Stecken" festgestellt: "Fast die Hälfte aller untersuchten Vibratoren strotzt vor Schadstoffen und schneidet daher mit dem schlechtesten Testurteil ungenügend ab."4 s9 q: T/ Y; p4 i4 H- P6 ~# ^
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Was also gedenke die Bundesregierung zu tun, wollen die Grünen wissen. Oder genauer: Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse liegen über die Gefährdung von Weichmachern vor, welche Grenzwerte gelten aktuell, plant die Bundesregierung ein Verbot von Phthalaten? S4 b. x- _) _* H z8 }* x# Z0 Y
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Jetzt liegt die Antwort der Bundesregierung vor - sechs Seiten lang, gespickt mit juristischen und verbraucherrechtlichen Formulierungen. Wo die Grünen nach dem Umgang mit "Sexspielzeug" gefragt haben, antwortet der Parlamentarische Staatssekretär Gerd Müller vom Bundesministerium für Verbraucherschutz konsequent mit dem Wort "Erotikartikel". Die Bezeichnungen Dildo, Vibratoren oder gar Analplug kommen in dem Text nicht mehr vor.9 t! h2 O/ l3 Z4 ]8 c: _; p. J
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Stattdessen Sätze wie: "Erotikartikel sind in der Regel als Bedarfsgegenstände im Sinne von § 2 Abs. 6 Nr. 6 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches als Gegenstände mit nicht nur vorübergehendem Körperkontakt einzustufen, wobei die Prüfung für jeden Einzelfall zu erfolgen hat." Demnach sei es "zum Schutz der Gesundheit verboten, Bedarfsgegenstände für andere so herzustellen und in den Verkehr zu bringen, dass sie geeignet sind, die Gesundheit durch ihre stoffliche Zusammensetzung zu schädigen." ( d6 b# h0 G# L# x5 V+ D0 ]! ^0 y+ i, f5 `# Q; M8 D
Grüner Beck übt scharfe Kritik an Bundesregierung, {4 a, B7 E$ G2 I1 A: l! o5 b
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Das Fazit: Handlungsbedarf sieht die Regierung keinen, die Antworten fallen nüchtern aus. Repräsentative Untersuchungen zum Thema Erotikartikel seien nicht verfügbar, eine Nachweisgrenze könne nicht pauschal angegeben werden, und eine Stellungnahme des Bundesinstituts für Risikobewertung zur chemischen Sicherheit von Erotikartikeln liege bislang nicht vor. Die Verwendung von Phthalaten und anderer gesundheitsschädlicher Stoffe sei nur noch für eine Übergangfrist erlaubt - nachdem Deutschland und andere EU-Staaten für sie ein Zulassungsverfahren vorgeschlagen hätten.0 J7 @" I0 [0 T. X
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Gegenwärtig plane die Bundesregierung keine nationalen Maßnahmen, die die Verwendung gefährlicher Stoffe ausschließlich in Erotikartikeln beschränken. Und weiter: "Die Verwendung von gefährlichen Stoffen für die Herstellung von Erotikartikeln ist kein auf Deutschland begrenztes Problem. Eine nationale Regierung erscheint zudem auch wenig geeignet, die Warenströme, die heute zu einem großen Teil über Internetbestellungen und Importe erfolgen, zu regeln." * J5 G( T& q0 f4 A1 ]# }, i( ]9 t& e% h: O# @' ]
Die grünen Antragssteller sind empört von der Antwort der Regierung. Sie zeige, wie "wenig Beachtung sie dem Problem bislang gewidmet hat". Über die gefährlichen Weichmacher in Dildos und Sexspielzeug habe die Regierung bislang keinerlei Erkenntnisse. "Weichmacher sind gefährlich, auch bei Vibratoren oder Dildos. Verbraucherschutz ist auch bei der sexuellen Gesundheit unabdingbar", sagt der Grüne Volker Beck.) {% m: G. M- ~# _
+ _9 L1 ? w2 EÄußerst verwirrend sei es, dass die Bundesregierung keinerlei eigene Verbraucherschutzinitiativen plane, so Beck weiter. Mindestens 20 Prozent der deutschen Erwachsenen würden Sexspielzeug nutzen. "Angesichts einer so hohen Zahl an gefährdeten Verbraucherinnen und Verbrauchern nützt es überhaupt nichts, wenn die Bundesregierung auf geplante Initiativen der EU verweist." Der Grüne fordert die Regierung auf, sich Dänemark zum Vorbild zu nehmen. "Das dänische Umweltministerium hat bereits im vergangenen Jahr eine Warnung vor ungesundem Sexspielzeug herausgegeben. Benutzer von Vibratoren, künstlichen Vaginas und ähnlichen Gegenständen fordert es auf, vor der Nutzung Kondome überzuziehen und keine Modelle aus PVC zu kaufen", so Beck. 4 |1 l+ O* w( O$ x4 e" C: l3 T$ L, ?6 _6 N0 F9 j
Der Regierung wirft er vor, das Problem zu ignorieren: "Auch wenn es an einem Tabu rührt: Karzinogenität, Störungen des Hormonhaushaltes oder der Immunität sind keine Kleinigkeiten. Die Bundesregierung hat die Handlungskompetenz und muss sie nutzen. Verstecken gilt nicht, wenn es um schwere Gesundheitsstörungen geht."