alle, die vor nicht allzu langer Zeit, jetzt, oder zukünftig ihr Erststudium abschließen,
können wahrscheinlich die Kosten (Studi-Gebühren, Literatur, Fahrtkosten, sogar Miete)
rückwirkend als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Was das bedeutet, brauche ich wohl nicht weiter zu erläutern ;-) Steuererklärungen kann man für 4 Jahre
rückwirkend einreichen!