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Die elfstellige Nummer soll jeden Steuerzahler zweifelsfrei identifizieren, das Steuerverfahren erleichtern und bürokratischen Aufwand verringern. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) speichert zusammen mit dem persönlichen Code den Namen, die Anschrift, Geschlecht sowie Geburtstag und -ort jedes Bürgers der Bundesrepublik. Das Erkennungszeichen gilt ein Leben lang und ist ab jetzt auf sämtlichen Anträgen, Erklärungen oder Mitteilungen gegenüber Finanzbehörden anzugeben.
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Durch die Eintragung auf der Lohnsteuerkarte kann ein Arbeitgeber die Steueridentifikationsnummer (ID-Nummer) seines Arbeitnehmers in die Lohnabrechnung übertragen. Sofern die Lohnsteuerkarte keine ID-Nummer aufweist, sollte der Arbeitnehmer diese dem Arbeitgeber nachreichen, sobald er sie erhalten hat.
Die Oberfinanzdirektion Koblenz (OFD) weist darauf hin, dass man die ID-Nummer und weitere Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte auf ihre Richtigkeit überprüfen sollte. Dazu gehören Adresse und Geburtsdatum, die Steuerklasse, Kirchensteuermerkmale und Anzahl der Kinderfreibeträge für Kinder unter 18 Jahren.
Die Gemeinden geben Auskunft
Nähere Informationen erhalten Arbeitnehmer bei der jeweiligen Gemeindebehörde. Hier können etwa Änderungen der Steuerklasse bei Ehepaaren, wo beide auf Lohnsteuerkarte arbeiten, beantragt werden. Auch die Finanzämter können bei Fragen weiterhelfen.
Arbeitnehmer, denen ein Freibetrag zusteht, können diesen auf ihrer Lohnsteuerkarte von ihrem “Wohnsitz-Finanzamt” eintragen lassen. Hierfür ist ein Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung zu stellen. Dadurch behält das Finanzamt weniger Steuer vom Arbeitslohn ein und der Arbeitnehmer verfügt über ein höheres Nettogehalt. Dies kann sich auch positiv auf staatliche Leistungen wie etwa das Elterngeld auswirken.
Für diejenigen, denen im kommenden Jahr ein höherer Freibetrag zusteht als in 2008, reicht ein vereinfachter Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung aus.
Ausführliche Hinweise bietet der „Lohnsteuerratgeber 2009“, den man auf der Internetseite der OFD Koblenz unter www.fin-rlp.de abrufen kann.