u. a. Verdienstbescheinigungen, Bescheinigungen über den Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB).
Welche Unterlagen darüber hinaus vorgelegt werden müssen, hängt sehr stark von der Art des Einzelfalls ab. Nehmen Sie daher vorab tel. Kontakt mit dem /der zuständigen MitarbeiterIn auf. Dort wird Ihnen dann gleich gesagt, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen.