Ihr Hochschulzugang
Auslndische Studierende müssen an deutschen Hochschulen ausreichende Sprachkenntnisse nachweisen. Durch Beschlüsse der Hochschulrektoren- und Kultusministerkonferenz wird die Prüfung telc Deutsch C1 Hochschule anerkannt.
Nach § 8 der RO-DT (Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen) sind Inhaber eines Zeugnisses über die bestandene Prüfung telc Deutsch C1 Hochschule“ vom Nachweis der sprachlichen Studierfhigkeit befreit. Die neue Rahmenordnung ist seit dem 12.02.2016 für alle deutschen Hochschulen bindend.