......Aufenthaltsgesetz

§ 33 Geburt eines Kindes im Bundesgebiet
Einem Kind, das im Bundesgebiet geboren wird, ist abweichend von den §§ 5 und 29 Abs. 1 Nr. 2 von Amts wegen eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn die Mutter eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Niederlassungserlaubnis besitzt. Der Aufenthalt eines im Bundesgebiet geborenen Kindes, dessen Mutter zum Zeitpunkt der Geburt im Besitz eines Visums ist oder sich visumfrei aufhalten darf, gilt bis zum Ablauf des Visums oder des visumfreien Aufenthalts als erlaubt.


[ Last edited by Armen on 2005-3-7 at 00:13 ]
一枝瘦竹何曾少?十亩竹篁未见多。勘破世间多寡数,水边沙石见恒河

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没有!今天钻冰箱了,成功,冰箱太大.

Originally posted by Fatimah at 2005-3-7 12:09 AM:
ARMEN想出来啦!!!!

就是学生宿舍那种,

没想通.

可能要去OBI买板自己做一个了.

:(
一枝瘦竹何曾少?十亩竹篁未见多。勘破世间多寡数,水边沙石见恒河

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