原帖由 k7n2 于 2007-1-4 11:07 发表
什么叫  Ausländische Studierende, die im Sommersemester 2006  eingeschrieben sind 啊?那以前注册的算不算?

既然用了状态被动态,应该是算的

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我觉得思路应该是这样的

注1
http://www.ruhr-uni-bochum.de/zsb/studienbeitraege-haerte.htm
Auch bei bereits abgeschlossenem Studium wird kein Härtefallantrag gewährt. Im Zweitstudium (außer im konsekutiven Master) müssen Sie also die Studienbeiträge selbst finanzieren.

注2
http://www.ruhr-uni-bochum.de/zsb/studienbeitraege.htm
Übergangsregelung für Internationale Studierende
Ausländische Studierende, die im Sommersemester 2006 eingeschrieben sind und keinen Anspruch auf ein Studienbeitragsdarlehen besitzen, werden auf Antrag bis zum Ende des Studiums, maximal für die Dauer der 1,5 fachen Regelstudienzeit, in dem Studiengang, in dem sie zu diesem Zeitpunkt eingeschrieben sind, von den Studienbeiträgen befreit. Sind die ausländischen Studierenden in mehreren Studiengängen mit unterschiedlicher Regelstudienzeit eingeschrieben, ist die längere Regelstudienzeit maßgeblich.

http://www.ruhr-uni-bochum.de/zsb/studienbeitragsdarlehen.htm
Studierende, die der Studienbeitragspflicht auf Basis des StBAG unterliegen, haben Anspruch auf ein Studienbeitragsdarlehen der NRW.BANK zur Finanzierung der Studienbeiträge, wenn sie die im StBAG aufgeführten Anforderungen erfüllen. Dies sind im wesentlichen nur Deutsche Staatsbürger und Ausländer, die auch BAföG-berechtigt sind.
Wer kann das Studienbeitrags-Darlehen beantragen?

Studierende, die der Studienbeitragspflicht auf Basis des StBAG unterliegen, haben Anspruch auf ein Studienbeitragsdarlehen der NRW.BANK zur Finanzierung der Studienbeiträge, wenn sie die im StBAG aufgeführten Anforderungen erfüllen. Dies sind im wesentlichen nur Deutsche Staatsbürger und Ausländer, die auch BAföG-berechtigt sind.

http://www.ruhr-uni-bochum.de/zsb/studienbeitragsdarlehen.htm
Diese umfassen unter anderem Folgendes:
Antragsteller müssen Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sein oder zu den in § 8 Abs. 1 und 2 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) genannten Personenkreis fallen.
Welche Personengruppe das ist steht in unseren Informationen zum BAföG unter "Wer?"»

Der Anspruch auf ein Darlehen gilt nur für das Studium, welches zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss führt. Die individuelle finanzielle oder wirtschaftliche Situation eines Studierenden spielt bei der Anspruchsberechtigung keine Rolle, da durch die NRW.BANK keine Bonitätsprüfung durchgeführt wird. Studierende müssen zudem keine Sicherheiten stellen.

注3
http://www.ruhr-uni-bochum.de/zsb/studienbeitraege-haerte.htm
Härtefallanträge - Die Regeln
Die Kriterien für Härtefall-Anträge sind im neuen Studienbeitragsgesetz des Landes NRW enger gefasst worden als im alten Studienkonten-Modell. So ist z.B. der Befreiungsgrund Wirtschaftliche Notlage in der Nähe der Abschluss-Prüfung" nicht in das neue Gesetz aufgenommen worden. Als Befreiungsgrund gilt nur noch eine Existenzgefährdende wirtschaftliche Notlage".

Sie können nur dann einen Härtefallantrag stellen, wenn Sie keinen Anspruch auf ein Studienbeitragsdarlehen der NRW.Bank mehr haben. Bei einem Darlehensanspruch wird keinem Härtefallantrag stattgegeben.

http://www.ruhr-uni-bochum.de/zsb/studienbeitragsdarlehen.htm
Studierende, die der Studienbeitragspflicht auf Basis des StBAG unterliegen, haben Anspruch auf ein Studienbeitragsdarlehen der NRW.BANK zur Finanzierung der Studienbeiträge, wenn sie die im StBAG aufgeführten Anforderungen erfüllen. Dies sind im wesentlichen nur Deutsche Staatsbürger und Ausländer, die auch BAföG-berechtigt sind.
Wer kann das Studienbeitrags-Darlehen beantragen?

Studierende, die der Studienbeitragspflicht auf Basis des StBAG unterliegen, haben Anspruch auf ein Studienbeitragsdarlehen der NRW.BANK zur Finanzierung der Studienbeiträge, wenn sie die im StBAG aufgeführten Anforderungen erfüllen. Dies sind im wesentlichen nur Deutsche Staatsbürger und Ausländer, die auch BAföG-berechtigt sind.

http://www.ruhr-uni-bochum.de/zsb/studienbeitragsdarlehen.htm
Diese umfassen unter anderem Folgendes:

Antragsteller müssen Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sein oder zu den in § 8 Abs. 1 und 2 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) genannten Personenkreis fallen.
Welche Personengruppe das ist steht in unseren Informationen zum BAföG unter "Wer?"»

Der Anspruch auf ein Darlehen gilt nur für das Studium, welches zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss führt. Die individuelle finanzielle oder wirtschaftliche Situation eines Studierenden spielt bei der Anspruchsberechtigung keine Rolle, da durch die NRW.BANK keine Bonitätsprüfung durchgeführt wird. Studierende müssen zudem keine Sicherheiten stellen.

[ 本帖最后由 真精不怕火恋 于 2007-1-15 23:05 编辑 ]

studiengebuehr.gif (8.49 KB)

关于学费的流程图_RUB_Chinesen

studiengebuehr.gif


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原帖由 德国疯子 于 2007-1-15 23:29 发表
核实:我国内大学本科毕业,在波鸿学同一专业方向的DIPLOM,2006年2月末完成注册,暂时未超过1.5倍学期数,应该属于楼上所说的 注2 吧,请高手帮忙核对下谢谢。
请问:暂时还没受到学校的任何信,我这情况需要 ...


悬。
你现在交学费吗?

[ 本帖最后由 真精不怕火恋 于 2007-1-16 00:39 编辑 ]

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原帖由 吃花生的大灰狼 于 2007-1-15 23:06 发表


GG,你不要太牛啊.这个流程图看的俺目瞪口呆,敬仰如滔滔海暴......


别别
狼哥哥
亲一个


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