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信息
Ausländerabteilung A 50/50
Bitte beachten Sie:
Die Ausländerbehörde der Stadt Aachen ist ausschließlich zuständig für Bürgerinnen und Bürger, die im Stadtgebiet Aachen leben.
Studierende und Hochschulangehörige von FH und RWTH können sich für Aufenthaltsgenehmigungen an die Zweigstelle RWTH wenden.
Verwaltungsgebäude Bahnhofplatz
Bahnhofplatz
52064 Aachen
fon: 0241 / 432-3300
fax: 0241 / 432-3389
mail: auslaenderabteilung@mail.aachen.de
Servicezeiten:
Mo. 07.30 - 15.00 Uhr
Di. 07.30 - 15.00 Uhr
Mi. 07.30 - 16.45 Uhr
Do. 07.30 - 15.00 Uhr
Fr. 07.30 - 12.00 Uhr
An allen Arbeitstagen können Bürgerinnen und Bürger mit Ihrem Sachbearbeiter (telefonisch) oder über das Informationsbüro Termine vereinbaren.
Frau Grünewald: Ausländerabteilung: Abteilungsleiterin
fon: 0241 / 432-3220
Dienstleistungen:
Zeige alle Dienstleistungen der Einrichtun
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Aufenthaltsgenehmigungen für Studierende und Hochschulangehörige (Zweigstelle RWTH) A 50/53.1
Meldestelle für
ausländische Studierende an der RWTH / FH,
Wissenschaftliche Mitarbeiter der RWTH / FH und der ,
Teilnehmer an Deutschkursen und Studierende des Studienkollegs der RWTH
sowie deren Angehörige.
Studierende anderer Hochschulen wenden sich bitte an die Ausländerabteilung im Verwaltungsgebäude Bahnhofplatz.
Ahornstraße 55
52074 Aachen
fax: 0241 / 432-3388
mail: info.auslaendische.studenten@mail.aachen.de
Servicezeiten:
Mo. 08.00 - 12.15 Uhr
Di. 08.00 - 12.15 Uhr
Mi. 08.00 - 12.15 Uhr und 14.00 - 16.45 Uhr
Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
Do geschlossen
Nur nach telefonischer Vereinbarung mit dem zuständigen Sachbearbeiter.
Frau Krey: Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnisse
fon: 0241 / 432-3321
Frau Dohms: Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnisse
fon: 0241 / 432-3320
Herr Morawe: Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnisse
fon: 0241 / 432-3322
Dienstleistungen:
Aufenthaltserlaubnis für Studenten / Ausbildung
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