Die Studienden sind nun maximal bie zum Ende der 1,5-fachen Regelstudienzeit von den Studiengebühren in Höhe von 500 Euro befreit. Voraussetzung dafür: Sie müssen bedürftig sein. Das heißt, dass die Studierenden nicht mehr als 668 Euro im Monat zur Verfügung haben.

[ 本帖最后由 pulver0206 于 2007-1-20 13:52 编辑 ]
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