Das Amt für Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) liegt eigentlich beim Studentwerk am Hochschulort wie beispielsweise 3 Ebene Studentwerk (Köln Studentwerk).Gehst du mit deinem Friend  einfach hin und frag welchen Situation dein Friend in Moment hat.Für eine Forderung nachdem Bafög  steht folgende Voraussetzung des Ausländers(nicht EU-bürgers):
1)Dein Friend soll nicht über 30 Jahre alt sein.
2)Das Bafög kann ein Ausländer erhalten,sofern er/sie eine langefristige Aufthalsbenemigung hat.
3)Nachdem 4 Fachsemester soll dein Friend dem Amt für Bafög einen Leistungsnachweise vorlegen.

Aufgrund der finanzielle Vereinbarung beim Visum-Antrag in China hat ein chinesischer Student  normalweise kein Anspruch auf es.

Ich hoffe ,mit oben beschriebenen Infos werden deinen Friend geholfen.

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