Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) ist in Deutschland eine Bescheinigung über die Wohnberechtigung im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau und ist für die Dauer von einem Jahr gültig. Er ist die Voraussetzung für den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung („Sozialwohnung“) und wird einkommensabhängig erteilt. Antragsberechtigt sind Personen, die sich nicht nur vorübergehend in Deutschland aufhalten.
Es gibt zum Beispiel folgende Berechtigungsgruppen:
- Familien mit mindestens einem Kind ohne eine Wohnung oder in räumlich unzureichenden Wohnverhältnissen.
- Eheleute bzw. Verlobte ohne eigene Wohnung, wenn eine Schwangerschaft ab der 14. Woche nachgewiesen ist.
- Schwerbehinderte, wenn die derzeitigen Wohnverhältnisse wegen des anerkannten Leidens für sie objektiv ungeeignet sind.
Aktuell darf ein Einzelperson über bis zu 12.000 Euro Jahreseinkommen verfügen, um einen WBS zu erhalten.
Für einen Zweipersonenhaushalt liegt die Jahreseinkommensgrenze bei 18.000 Euro.
Für jede weitere Person werden 4100 Euro angerechnet.
Sind zum Haushalt rechnende Personen Kinder, erhöht sich die Einkommensgrenze zusätzlich um 500 Euro pro Kind