[国际新闻] 德国网站论坛不许发表人身攻击言论

 本报柏林3月28日电 互联网论坛经常被一些人当作个人情绪发泄的场所,对他人进行造谣诬蔑和人身攻击,今后这种情况在德国将不允许发生,德国联邦法院3月27日做出一项裁决,今后网站论坛经营者必须删除其提供的论坛上有人身攻击的发言。
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联邦法院的裁决虽然没有要求网站经营者本身对论坛发言的内容负责,但网站论坛经营者有义务删除有人身攻击的内容。这项裁决还规定,只要论坛经营者得知被攻击者的权利被践踏,不管被攻击者是否认识攻击者和是否能当面对质,都必须从网页上将有关攻击内容清除。5 j4 Y, _2 B1 Q8 K
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  联邦法院的这项裁决是源于一个旨在消除儿童色情片的联合会向法院提出的控告,该联合会主席参加了一个网站论坛有关性侵犯的讨论,在讨论中有人以匿名发言称他同儿童有性关系,并称该联合会是借消除儿童色情片的幌子,干着肮脏的勾当。为此,该联合会以渎职罪向杜塞尔多夫高级法院起诉论坛经营者。- e; N; O' l4 ?8 @1 `1 V, X: |

+ H/ B5 C9 B3 y0 {  杜塞尔多夫高级法院在判决中认为,如果发言者是匿名的话,论坛经营者有义务删除有人身攻击的发言,但法院在判决中拒绝对论坛经营者在该事件中负有直接责任的指控。法院还裁定,如果发言者以真名在论坛发表言论,被攻击者应当亲自找发言者对质,在此情况下,论坛经营者不承担删除发言的义务。
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  德国联邦法院3月27日的裁决是对杜塞尔多夫高级法院判决的修正,新判决规定,受攻击者不仅有权控告攻击者,而且有权要求论坛经营者删除人身攻击的内容。
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* Z8 m1 F7 Y- g2 ^# a( j( Q/ B«Blöde Sau»: Beleidigungen werden teuer
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) b% [) A" Z7 \7 v/ g/ ENach dem BGH-Urteil über die Haftung von Forumsbetreibern herrscht Unsicherheit. Wie kann man sich schützen? Was drohen für Strafen? Anwalt Udo Vetter gibt Auskunft auf Netzeitung.de.0 A: w% j8 t2 N- [3 p
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Netzeitung.de: Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes haften Betreiber von Internet-Foren für Beleidigungen, die Dritte im Forum veröffentlichen. Was bedeutet das konkret?9 T$ `0 p! n! `; G& [
Udo Vetter: In den vergangenen Jahren konnte jeder, der wollte, in Foren Kommentare abgegeben über Nachbarn, unliebsame Arbeitgeber oder Firmen, mit deren Dienstleistungen man nicht zufrieden war. In den Zeiten von Google gibt es natürlich Personen und Unternehmen, die das überprüfen und die Betreiber des Forums zur Rechenschaft ziehen. Das muss man verstehen, denn die Einträge stehen ja anders als bei Tageszeitungen viel länger im Netz.人在德国 社区# `6 H% K) u9 n7 T6 O' q+ G8 @
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Netzeitung.de: Was genau ist im juristischen Sinn eine Beleidigung?: [1 J- Y& I) U' C1 W2 w" q1 v* R
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Udo Vetter: Eine Beleidigung wird definiert als «Herabsetzung in der persönlichen Ehre». Man unterscheidet dabei zwischen absoluten Beleidigungen – das sind glasklare Schimpfwörter wie «blöde Sau» oder «Idiot» – und Formalbeleidigungen.
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Netzeitung.de: Spielt die Absicht eine Rolle?
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- }- `; X0 q1 F: l# c  cUdo Vetter: Es kann sich aus dem Kontext ergeben, dass eine Aussage über jemanden mit der Absicht einherging, ihn zu beleidigen. Wenn man schreibt: «Herr X ist ein Arbeitgeber, mit dem nicht leicht Kirschen zu essen ist» kann das je nach Kontext eine justiziable Beleidigung sein.7 l/ N$ K* Z- C/ g) Z+ r5 D8 I
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Netzeitung.de: Aus vorangegangenen Urteilen konnte man bisher den Schluss ziehen, dass Forenbetreiber nicht alle Kommentare prüfen mussten, bevor sie online gingen. Gilt das nach dem neuen Urteil immer noch?
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/ G8 U0 Y4 e; g" D$ @8 D3 ors238848.rs.hosteurope.deUdo Vetter: Es gibt in der Rechtsprechung dazu zwei Pole. Den einen Pol stellt das Landgericht Hamburg dar, das dem Betreiber eines Forums die Pflicht auferlegen wollte, vorbeugend und umfassend zu kontrollieren, was die User schreiben und wie sie sich dabei ausdrücken, und gegebenenfalls bestimmte Beiträge sofort zu löschen. 9 j# x8 ~8 D+ d* d+ h" G* j8 q
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" \8 Y2 j4 U, E( V' A! y' u4 `  M( XNetzeitung.de: Und der andere Pol?0 y; K. K, R* O

* m9 D5 Z% u  dUdo Vetter: Das Oberlandesgericht Düsseldorf dagegen hat ausgeführt, dass der Forenbetreiber erst dann tätig werden muss, wenn er eine Beschwerde erhält. Und für den Fall, dass der User, der den fragwürdigen Kommentar abgegeben hat, namentlich benannt werden kann, sei lediglich der Autor des Kommentars verantwortlich zu machen.
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$ }* i/ [* A  g; Q! s* }1 KNetzeitung.de: Wie passt das Urteil des Bundesgerichtshofs dazu?
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8 B4 d6 g+ G( e( L# J6 @3 Xrs238848.rs.hosteurope.deUdo Vetter: Der Bundesgerichtshof hat sich genau mitten zwischen diese beiden Pole gestellt. Seine Argumentation: Wenn der Forenbetreiber von einem Dritten, der sich beleidigt oder von übler Nachrede betroffen fühlt, informiert wird, muss er sich um die Sache kümmern. Wenn ihm das begründet und nachvollziehbar scheint, hat er den Eintrag zu löschen. Er kann nicht mehr die Verantwortung auf den Autor abschieben, selbst dann nicht, wenn der Autor namentlich benannt ist.
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7 G1 Q- P8 U" G3 c8 Z3 Z6 k/ _* p8 a1 Grs238848.rs.hosteurope.deNetzeitung.de: Demnach gibt es jetzt in solchen Fällen zwei Verantwortliche: den Betreiber des Forums und den Autor.
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( C$ O* |+ }# y6 c3 U; Q9 L7 k! f人在德国 社区Udo Vetter: Richtig.
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) G/ C/ U0 W5 y, u" \Netzeitung.de: Das heißt aber immer noch nicht, dass jeder Forumsbetreiber alle Beiträge vorher prüfen muss." |, G5 ]8 m) {1 U% ?/ b0 [

* H( }+ C8 M3 X' e  X6 X人在德国 社区Udo Vetter: Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Aus den Berichten der mündlichen Verhandlung geht aber hervor, dass der Bundesgerichtshof keine vorsorgliche Überwachungs- und Prüfungspflicht formuliert.
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/ z7 D  c' `/ @% mNetzeitung.de: Was heißt das genau?人在德国 社区  `! o$ a. Y- l
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Udo Vetter: Dass, nach dem was bisher bekannt ist, ist der Forenbetreiber nicht verpflichtet, jeden eingehenden Kommentar auf seine rechtliche Relevanz zu prüfen, sondern er kann warten, bis ein Dritter ihm schriftlich darlegt, dass und warum er sich von einem Posting beeinträchtigt fühlt.
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Netzeitung.de: Wenn ein Betreiber eine Beleidigung nicht rechtzeitig erkennt, welche Konsequenzen kann das für ihn haben?
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Udo Vetter: Wer ein Forum betreibt, muss damit rechnen auch mal rechtlich in Anspruch genommen zu werden. Er braucht erst dann zu reagieren, wenn er auf einen Verstoß hingewiesen wird. Dann aber besteht eine Handlungspflicht und er muss in eigener Regie entscheiden, ob ihm das Grundrecht des Kommentators auf die Äußerung seiner freien Meinung wichtiger ist oder das Recht eines möglicherweise beeinträchtigten Dritten.9 v8 B- X& }7 e7 h1 c& ]
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Netzeitung.de: Also sollten Forumsbetreiber Vorsicht walten lassen.
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Udo Vetter: Wer ein Forum betreibt, wird, wenn er sich Anwalts- und Gerichtskosten sparen will, ohnehin nicht darum herumkommen, zumindest die offensichtlich rechtswidrigen Kommentare zu löschen. Also alle, in denen zu herb vom Leder gezogen wird oder die Behauptungen enthalten, bei denen einem schon der gesunde Menschenverstand sagt: Das kann ja nur üble Nachrede sein.' ^) W0 B$ q& O3 m
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Netzeitung.de: Und wenn der Betreiber den beanstandeten Beitrag löscht, wäre die Sache vom Tisch?8 q( x" q$ P. M" q

" B* m+ @% A: }( f1 K6 g/ ]; rUdo Vetter: Ja, dann hat er nicht viel zu befürchten. Sollte der Dritte einen Anwalt eingeschaltet haben, wird der Betreiber auch nicht die Anwaltskosten übernehmen müssen. Ein Content Provider haftet erst ab dem Augenblick, in dem er Kenntnis erlangt und nicht reagiert. Eine erste Aufforderung, etwas zu löschen, wird in der Regel nicht mit Kosten für den Betreiber verbunden sein können. Das ist die derzeitige Tendenz. Es ist aber nicht auszuschließen, dass im Einzelfall ein Gericht das auch anders sehen kann.0 s# D" B, R6 s1 K4 e  v' s3 {
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Netzeitung.de: Und wenn er nicht löscht? Was genau geschieht dann?
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Udo Vetter: Wenn ein Betreiber eine Beschwerde bekommt, sollte man schnell handeln. Ansonsten kann es zu einer kostenpflichtigen Abmahnung oder Unterlassungsaufforderung kommen. Das kann teuer werden.% _5 _, g/ X4 a9 {# ~% |
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Netzeitung.de: Macht die Anschaffung einer Rechtschutzversicherung für solche Fälle Sinn?9 L! A" g5 Q3 B1 e$ [7 e. s" z
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Udo Vetter: Für solche Fälle nicht. Solche Versicherungen decken nicht die Abwehr von Unterlassungsansprüchen, über die wir gerade reden, sondern nur die aktive Geltendmachung. Eine Rechtschutzversicherung bringt nur denen was, die sich beleidigt fühlen oder die üble Nachrede juristisch geltend machen wollen.
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Netzeitung.de: Wenn ein solcher Fall vor Gericht ginge, könnten dann der Kommentator und der Forenbetreiber wegen Beleidigung belangt werden?8 W/ K  G$ a8 |3 j1 g  ~: J

$ h2 ~. ]9 L7 z" A( LUdo Vetter: Nein, das ist ja eine Sache des Strafrechts. Wegen Beleidigung oder ähnlichem könnte nur der Kommentator belangt werden. Gegen ihn kann dann ein Unterlassungs- und/oder Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden. Der Forenbetreiber kann nicht strafrechtlich verfolgt werden, sondern vom Gericht nur dazu gezwungen werden, den beanstandeten Beitrag zu entfernen – das aber kostenpflichtig.
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1 y5 s; t% h/ xNetzeitung.de: Sind vom Urteil des Bundesgerichtshofes auch Weblogs betroffen?
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. k) E2 F" L8 b8 T% x- ?6 {人在德国 社区Udo Vetter: Man macht in der Praxis keinen großen Unterschied zwischen Foren und Weblogs. Mit Forum meint die Rechtsprechung jede Website, die es einem User ermöglicht, einen Kommentar zu hinterlassen. Auch das Gästebuch einer Familienwebsite ist im strengen juristischen Sinn ein Forum.  e: T4 V+ B$ M+ G8 G1 I' @6 u! Z
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Udo Vetter arbeitet als Fachanwalt für Straf-, Wirtschaftsstraf-, und Steuerstrafrecht in Düsseldorf und betreibt das erfolgreiche Weblog Law Blog. ' E  g9 _& O) C7 Z6 l: o

. i1 S# C& X! X" DMit Udo Vetter sprach Maik Söhler.

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Juristische Falle? Internetforum

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