WennSie beabsichtigen, im kommenden Semester weiter an der UniversitätRostock zu studieren, ist eine Rückmeldung erforderlich. AlsRückmeldung gilt die Einzahlung des aktuellen Semesterbeitrages (zum Sommersemester 2009 97,00 Euro) in der folgenden Frist:
für das Wintersemester: 01. - 30. Juni, Nachfrist bis 15. Juli
für das Sommersemester: 02. Januar - 01. Februar, Nachfrist bis 15. Februar.
Beieiner Rückmeldung nach der Nachfrist, also nach dem 15. Februar bzw.15. Juli ist zusätzlich eine Verspätungsgebühr von 10,00 Euro (alsoinsgesamt 107,00 Euro) auf das Konto der Universität Rostock zuentrichten:
Bankverbindung Konto 1 332 933 100
SEB AG
BLZ 130 101 11 Verwendungszweck: zutreffendes Semester, Nachname, Vorname, Matrikelnummer
Die97,00 Euro sind dabei nicht eine willkürliche Zusammensetzung, sondernwerden für die Interessen der Studierenden eingesetzt: 30 Euro gehen andas Studentenwerk, 5 Euro an die Studentenschaft und 62 Euro kostet dasSemesterticket beim Verkehrsverbund Warnow.
Wer nach einem erfolgreichen Abschluss seines Studiums ein zulassungsfreies Zweit - bzw. ein Promotionsstudium anstrebt, muss zur Umschreibung sein Hochschulzeugnis vorlegen. BeiAufnahme eines Promotionsstudiums muss außerdem eine Bestätigung desPromotionsbetreuers (Hochschullehrers) der Universität Rostockvorgelegt werden.
Wechsel des Studienganges bzw. -faches
Werden Studiengang bzw. das -fach wechselt, meldet sich bitte imStudentensekretariat zur Umschreibung (mit Leporello, soweit bereitsvorhanden) bzw. reicht den Antrag auf dem Postweg ein. DieUmschreibung erfolgt bei zulassungsfreien Studiengängen ganz problemlosbis eine Woche nach Vorlesungsbeginn.
Fürzulassungsbeschränkte Studiengänge bzw. -fächer muss man sich in jedemFall bewerben. Bitte hierbei die entsprechenden Bewerbungsfristenbeachten.
Sommersemester: 01. Dezember bis 15. Januar d. J.
Wintersemester: 01. Juni bis 15. Juli d. J.
Ob und wie die bisher erworbenen Scheine, Praktika und andere Studienleistungen anerkannt werden, erfährt man beim Studienfachberaterbzw. Prüfungsamt des entsprechenden Studienganges. Die Ansprechpartnerund Adressen der universitären Prüfungsämter und - ausschüssekönnen über die einzelnen Fakultäts- bzw. Fachbereichs- undInstitutsseiten entnommen werden. |