|   
 积分11582 威望439  金钱16  阅读权限100 性别男 来自QDO 在线时间1858 小时 
 | 

 多蒙大学学费细则Ab SS2007
| Satzung der Universität Dortmund über die Erhebung von Studienbeiträgen, Hochschulabgaben und Hochschulgebühren
 vom 28. September 2006
 Aufgrund der §§ 2 Abs. 4 Satz 1, 22 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes über die Hochschulen des
 Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz-HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW. Seite 190),
 zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. März 2006 (GV.NRW. Seite 119), in Verbindung mit § 2
 Abs. 1 des Gesetzes zur Erhebung von Studienbeiträgen und Hochschulabgaben
 (Studienbeitrags- und Hochschulabgabengesetz – StBAG NRW) vom 21. März 2006 (GV.NRW.
 Seite 119) und der Verordnung über die Erhebung von Studienbeiträgen und
 Hochschulabgaben an den Universitäten, Fachhochschulen und Kunsthochschulen des Landes
 Nordrhein-Westfalen (Studienbeitrags- und Hochschulabgabenverordnung – StBAG – VO) vom
 06.04.2006 (GV.NRW. Seite 157), geändert am 28.05.06, hat die Universität Dortmund die
 folgende Satzung erlassen:
 § 1
 Zweck, Geltungsbereich
 (1) Auf der Grundlage des Gesetzes zur Erhebung von Studienbeiträgen und
 Hochschulabgaben (Studienbeitrags- und Hochschulabgabengesetz – StBAG NRW)
 vom 21. März 2006 und der Verordnung über die Erhebung von Studienbeiträgen und
 Hochschulabgaben an den Universitäten, Fachhochschulen und Kunsthochschulen des
 Landes Nordrhein-Westfalen (Studienbeitrags- und Hochschulabgabenordnung –
 StBAG-VO) in der jeweils geltenden Fassung regelt diese Satzung die Erhebung von
 Studienbeiträgen und Gebühren an der Universität Dortmund.
 (2) Abzüglich des Anteils für den Ausgleichsfonds werden die Studienbeiträge
 zweckgebunden für die Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen
 verwendet. Näheres hierzu wird in gesonderten Verwendungsgrundsätzen geregelt.
 § 2
 Studienbeiträge
 (1) Für alle an der Universität Dortmund angebotenen Studiengänge, die zu einem
 berufsqualifizierenden Abschluss im Sinne von § 2 Abs. 3 StBAG NRW führen, erhebt
 die Universität Dortmund von den eingeschriebenen Studierenden einen Studienbeitrag
 in Höhe von 500,-
 | 
 |