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发表于 2004-2-16 19:42
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Es sit noch nicht zu später..
Rückmeldung zum SS 2004
Rückmeldung:
Wegen des neuen Studienguthabengesetzes müssen wir vor der Rückmeldung zunächst überprüfen, ob Studierende studiengebührenpflichtig sind oder nicht. Daher kann sich die Rückmeldung zum Sommersemester um einige Zeit verzögern.
Eingeschriebene Studentinnen und Studenten, die ihr Studium im kommenden Semester fortsetzen wollen, müssen sich zurückmelden.
Der Zahlungseingang des Beitrages für das Studentenwerk und die Studentenschaft (evtl. auch mit dem Betrag für das Internet) bei der Philipps-Universität Marburg gilt als Rückmeldeerklärung (siehe auch Beiträge).
Die Stammdaten mit Studierendenausweis und Studienbescheinigungen werden nach Zahlungseingang zum Ende des laufenden Semesters an Ihre Semesteranschrift, nach Zahlungseingang in den Semesterferien an Ihre Heimatanschrift versandt. Für ausländische Studierende kommt nur die Semesteranschrift in Frage.
Das Stammdatenblatt enthält an Stelle der Rückmeldeerklärung einen Überweisungsträger mit Ihrem Namen, Ihrer Matrikel-Nr. und dem Konto der Philipps-Universität (Sparkasse Marburg-Biedenkopf, BLZ 533 500 00, Konto-Nr. 25810). Bitte benutzen Sie diesen Überweisungsträger für Ihre Rückmeldungen für die folgenden Semester, damit der Betrag eindeutig Ihrem Namen zugeordnet werden kann. Sollten Sie einen anderen Überweisungsträger benutzen, ist die Angabe Ihrer Matrikelnummer und Ihres Namens zur Zuordnung unbedingt erforderlich!
Rückmeldefrist: 05.01. - 25.02.2004
Für die Einhaltung der Rückmeldefrist müssen Sie beachten, dass der Zahlungsweg etwa 8 bis 10 Tage dauert, d.h. Sie müssen Ihre Überweisung spätestens 8 bis 10 Tage vor Ablauf der Rückmeldefrist bei Ihrer Bank abgeben. Geht der Betrag nach dem letzten Rückmeldetag ein, werden 12,50 Euro Säumnisgebühren fällig. Das bedeutet für Sie einen finanziellen Mehraufwand und die Rückmeldung wird erst nach Zahlungseingang der Säumnisgebühren innerhalb der Nachfrist (verspätete Rückmeldung) durchgeführt.
Für die verspätete Rückmeldung wird eine Nachfrist festgesetzt. Dies ist eine Ausschlussfrist, d.h. eine Rückmeldung ist danach nicht mehr möglich, folglich werden Sie exmatrikuliert. Die Nachfrist (Ausschlussfrist) endet am 14.04.2004.
Folgen der Nichtrückmeldung
Wer sich nicht fristgerecht zurückmeldet, verliert den Anspruch auf Rückmeldung und ist gemäß § 68 HHG (Hessisches Hochschulgesetz) zu exmatrikulieren.
Beurlaubung
Eine Beurlaubung ist innerhalb der Rückmeldefrist mit einem Vordruck, der im Studentensekretariat erhältlich ist, zu beantragen. Unterlagen zur Begründung der Beurlaubung sind beizufügen. Der Urlaubsantrag mit Unterlagen und Einzahlungsbeleg kann mit der Post eingereicht oder persönlich im Studentensekretariat vorgelegt werden.
Umschreibungen - Zweiteinschreibungen - Höherstufungen
Studierende, die hier eingeschrieben sind und die den Studiengang / die Fächerkombination ändern wollen (Umschreibung), stellen den Antrag für nicht aufnahmebeschränkten Fächer bis zum Ablauf der Einschreibefrist am 26.02.2004 bei der Abteilung für Studentenangelegenheiten.
(Für aufnahmebeschränkte Fächer, die nicht in das ZVS-Vergabeverfahren einbezogen sind, gilt die Bewerbungsfrist bis 15.07. für ein Wintersemester und bis 15.01. für ein Sommersemester).
Für bereits eingeschriebene Studenten, die das Studium eines zweiten Studienganges beginnen wollen (Zweiteinschreibung), gelten die gleichen Bestimmungen und Fristen wie bei Umschreibungs-Anträgen (also auch bis spätestens 26.02.2004)
Anträge auf Einstufung in ein höheres Fachsemester (Höherstufungen) sind mit dem Anrechnungsbescheid des zuständigen Prüfungsamtes/ -ausschusses, aus dem die Zahl der angerechneten Semester eindeutig hervorgeht, für nicht aufnahmebeschränkte Fächer bis spätestens 26.02.2004 bei der Abteilung für Studentenangelegenheiten zu stellen.
Die jeweiligen Bewerbungsunterlagen / Anträge sind in der Abteilung für Studentenangelegenheiten, Biegenstr. 10, 35032 Marburg erhältlich; die meisten Anträge sind auch im Internet unter Formulardownload verfügbar. |
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