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24#
发表于 2007-11-23 03:39
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德国正义人士也在行动
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http://www.dolc.de/forum/viewthread.php?tid=621871&extra=page%3D1) F \' x$ Y" O Q
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德国友人,一位退休律师指控明镜 昨天提到,一位资深的前辈同行,对明镜的那个报道深为反感,确认是触犯了德国刑法,他已经正式向德国检察院提交了Strafanzeige。征得他老人家同意,在此公布该Strafanzeige全文:
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$ f+ d2 s. d/ }; o5 DSehr geehrter Herr Staatsanwalt, " Z. T3 _* t0 N( P
0 I" b+ e `4 h* _Betrifft: Artikel „Die gelben Spione“
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Bekanntlich hat Der Spiegel in seiner Ausgabe Nr. 35 vom 27.08.2007 einen Artikel veröffentlicht mit einer entstellten gelben Fratze auf der Titelseite und der Überschrift „Die gelben Spione“ durch den die in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Chinesen an den Pranger gestellt werden und weiter auch gegen alle Chinesen Feingefühle ausgelöst werden. ( Z4 R1 e0 P+ D# n9 ~' j# A2 U. u
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Da es sich bei dieser Veröffentlichung eindeutig um ein Verbrechen nach § 130 StGB handelt, das als Offizialdelikt unmittelbar der Verfolgung durch die Staatanwaltschaft unterliegt, ist davon auszugehen, dass entsprechende Ermittlungen vom Amts wegen bereits eingeleitet worden sind. Deshalb wäre ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mich davon unterrichten könnten, in welcher Weise inzwischen dieses Verfahren vorangegangen ist und welchen Stand es erreicht hat.
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2 t5 A- }1 c% V7 E- tDiese Veröffentlichung erfüllt eindeutig nach dem in Deutschland geltenden Strafrecht, nach der Vorschrift des § 130 StGB, die selbstverständlich als bekannt vorausgesetzt werden darf, den Tatbestand des Verbrechens der Volksverhetzung, das mit einer Gefängnisstrafe bis zu 5 Jahren bedroht ist. An dem Vorsatz der Täter besteht kein Zweifel, zumal diese über alle Möglichkeiten verfügen vor der Vornahme der Straftat, deren Voraussetzungen überprüfen zu lassen. Allenfalls käme auch eine Mitverantwortlichkeit deren Berater in Betracht. Nach der eindeutigen und offensichtlichen Gestaltung des Artikels ist unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt ersichtlich, dass den Tätern ein Entschuldigungsgrund zur Seite stehen könnte. 5 M/ N8 J. g7 ~- ~) {0 o
4 ?1 L% D5 M! [; YGegen diese Bestimmungen hat Der Spiegel durch die Veröffentlichung „Die gelben Spione“ eindeutig und unwiderlegbar verstoßen. ( L6 P" Y$ b% T" @) x6 _/ v2 a
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Die Darstellung der gelben verzerrten Fratze auf der Titelzeile unter der Überschrift die Gelben Spione apostrophiert offensichtlich schreierisch und ohne Unterschied alle Chinesen. Sie erfasst insbesondere alle Chinesen, die in der Bundesrepublik Deutschland leben und darüber hinaus auch die sonst in der Welt.: W3 b; ^; g( Y. X
Diese Darstellung erinnert lebhaft an die Darstellungen, die seinerzeit unter Hitler von der Zeitung „Der Stürmer“ von „den“ Juden verbreitet worden ist, in dem auch verzerrte und verunglimpfende Karikaturen hetzerisch dazu verwendet worden sind zusammen mit dem Inhalt diese Menschen zu beleidigen in der öffentlichen Meinung herabzusetzen und - der weiter Verlauf ist bekannt. 人在德国 社区. X1 a" x# T. x5 O
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Diese „gelben Chinesen“ werden mit dem Begriff der Spione verknüpft. Spione sind Personen, Spionage betreiben, das Auskundschaften von militärischen, politischen und wirtschaftlichen Geheimnissen vor allem für einen anderen Staat. Die Wirtschaftspionage, als Werkspionage, Industriespionage, (Stichwort rs238848.rs.hosteurope.de7 k+ r& b: I1 U- ^. u J
in Meyers Grosses Taschenlexikon) stellt sich als Auskundschaften und Weitergeben von Geschäftsgeheimnissen dar und ist gegebenenfalls nach § 242 StGB wegen Diebstahls, Verwertung fremder Geheimnisse nach § 204 StGB und nach § 17 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht strafbar.
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Die Darstellung der gelben Fratze auf der Titelseite des Spiegel in Verbindung mit den Worten „Die gelben Spione“ ruft eindringlich und zwingend eine Gedankenverbindung zwischen „den Chinesen“ und mit den vorbezeichneten Straftaten hervor, prägt sich psychologisch auch dem oberflächlichen Betrachter ins Unterbewusstsein ein und schafft Assoziationen. Diese rufen notwendigerweise Angstgefühle, Misstrauen und Abwehrreaktionen gegen diese als gefährlich dargestellte, kriminelle Gruppe hervor. Ein Unterschied zwi-schen einem Individuum und der Gruppe wird verwischt und von einem möglicherweise gegebenen Einzelfall auf die Allgemeinheit geschlossen. " u; b& o) W( o' }% s
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% m1 E7 c; b8 B5 b7 p; R7 LMit diesem Vorgehen wird eine „Warnwirkung“ ausgelöst und bei der unkritischen Bevölkerung eine Abwehr- und Feindstimmung erzeugt, die sich gegen die „gelben Spione“ d i e Chinesen richtet und der Tatbestand des § 130 Abs. 1 Ziffer 2 StGB erfüllt, deren Menschenwürde verletzt wird, weil sie globalisiert beschimpft, böswillig verächtlich gemacht und verleumdet werden. 人在德国 社区* K1 E$ I# A# C9 q" q5 M
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/ f/ N# V; Q* R9 s人在德国 社区Die weitere Wirkung dieser Schaffung von Angst- und Abwehreinstellungen führt zumindest zu Willkürmaßnahmen gegen diese „gelben Spione“, diese rs238848.rs.hosteurope.de8 i$ \9 Y2 O( X# n
Chinesen und führt dazu, dass sie ohne Prüfung von rationellen begründeten Tatsachen diskriminierender Behandlung durch die übrigen Teile der Bevölkerung ausgesetzt werden, die sich auf ihr berufliches und gesellschaftliches Fortkommen auswirken. .
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& L" `& Z: ?: i% SAuch die Vorschrift § 130 Abs. 2 Ziffer 1 ist durch die Veröffentlichung des Spiegels „Die gelben Spione“ erfüllt. Die Zeitschrift ist eine Schrift im Sinne des § 11 Abs. 3 des Strafgesetzbuches. Ihr Inhalt enthält die Verletzung der Menschenwürde eines Teils der in der Bundesrepublik lebenden Bevölkerung, chinesischer Abstammung oder Volkszugehörigkeit und in der weiteren Wirkung auch deren nicht chinesischen Angehörigen, Ehegatten und Verwandten. Auch dieser werden durch die Darstellung mitbetroffen, ebenso wie seinerzeit unter Hitler die mit Juden verheirateten Personen und deren Abkömmlinge.
X0 w! R' y- B/ k& e5 K. ?7 N: p7 x. PDiese Schrift, das Heft Nr. 35 vom 27. 08.2007 hat der Spiegel verbreitet (§ 130 Abs. 2) Ziff. 1 a), öffentlich in den Zeitungskiosken und Buchhandlungen ausgestellt, angeschlagen, angestellt, vorgeführt, oder sonst dem Publikum zugänglich gemacht ( § 130 Abs. 2) Ziff. 1 b), Personen unter 18 Jahren über seine Vertriebsorganisation angeboten, überlassen oder zugänglich gemacht
' x8 |5 L* @1 h- Y( x0 G' J(§ 130 Abs. 2) Ziff. 1 c), was im Hinblick auf verschieden Erscheinungen im der bekannten fremdenfeindlichen Szene besonders schwerwiegend ist, und hat diese Schrift hergestellt, geliefert, vorrätig gehalten, angeboten, angekündigt, angepriesen um diese Stücke zur Verbreitung in der Bevölkerung zu verwenden3 f; o7 g0 f- n8 L p
(§ 130 Abs. 2) Ziff. 1 d).rs238848.rs.hosteurope.de4 T: r# {) l2 D1 _
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$ Y6 _9 y9 [8 k) J, PDer Spiegel kann sich nicht darauf berufen, dass er zu diesem Verhalten berechtigt gewesen sei.
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Auf die Ausnahmevorschrift des § 86 Abs. 3 StGB, .die in § 130 Abs. 5 StGB bezogen ist, kann sich der Spiegel nicht berufen. Diese Vorschrift greift nur ein, wenn „das Propagandamittel oder die Handlung der staatbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient. (§ 86 Abs. 3 StGB). # k$ H9 F# a E: Y! I
Der staatsbürgerlichen Aufklärung dient die gelbe Fratze und der Hinweis auf die gelben Spione nicht, denn sie hat nur einen hetzerischen Inhalt und vermittelt sonst keine Information, auch nicht im Zusammenhang mit angeblichen einzelnen Spionalgevorfällen, über die der Inhalt des Artikels sich auslässt. Diese Darstellungen werden vielmehr hetzerisch in Verbindung mit dem Titelblatt auf „die Gelben“ und damit auf „die gelben Chinesen“ hin verallgemeinert. Als Verstoß gegen die Menschenrechte, das Ansehen und die Ehre der in Deutschland und in der Welt lebenden Chinesen dient es nicht der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, sondern steht selbst im krassen und unauflöslichen Widerspruch zu den immer wieder offiziell beteuerten und hervorgestellten Verfassungsgrundsätze des Grundgesetzes. Es ist nicht ersichtlich, was ein Sensationsblättchen wie der Siegel mit Kunst, Wissenschaft, Forschung oder Lehre zu tun haben könnte. Der Inhalt des Artikels unabhängig von der plakatierten gelben Fratze enthält nicht die geringste Grundlage einer sachlichen Information auf der Grundlage auch nur unter primitivsten Voraussetzungen vollzogenen methodischen Tatsachenermittlung. Er ist in sich nicht zuverlässig und beschränkt sich auf „ins Blaue“ aufgestellte Behauptungen, die dann auf die gesamte Gruppe „der Chinesen“ verallgemeinert werden. ( ?" P I0 Y; A8 k% w; F8 |5 c$ Q$ {
Auch als Bericht aus dem Zeitgeschehen ist der Artikel unbrauchbar, weil er nach seiner Gestaltung und seinem Ziel nicht objektiver Berichterstattung sondern allein der Hetze gegen „die Chinesen“ dient.
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, M; E9 ]' L& i人在德国 社区Die Berufung auf die Meinungs- und Pressefreiheit kann dem Spiegel nicht zur Seite stehen. 人在德国 社区8 q t1 ?! r+ V- j# ?$ n
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Die Meinungsfreiheit, die Pressefreiheit und das Rechts auf Selbstdarstellung als Verfassungsgrundsätze dürfen nur im Rahmen der Gesetze wahrgenommen 1 I% @' D% m( m7 }3 y3 O5 X! o
werden und können und dürfen nicht als Vorwand für Handlungen vorgeschoben werden, die vom Gesetz als Verbrechen unter Strafe gestellt werden. rs238848.rs.hosteurope.de% _" X! n: W: k F
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Hinzu kommt, dass das Vorgehen des Spiegels ein Beispiel für fremdenfeindliche Gruppen setzt, die sich auf dessen Vorgehen und die Presse- und Meinungsfreiheit in der Zukunft berufen könnten. Die Strafverfolgung ist daher auch aus Gründen der Generalprävention dringend geboten. Wenn es heute zulässig ist, „die Chinesen“ zu beschimpfen, dann ist es möglich das morgen mit den Türken, übermorgen mit den Zigeunern und dann wieder mit den Juden zu tun.
' p; |+ D# W$ r6 n9 L" a2 CAuch aus diesen Gründen kann das Vorgehen des Spiegel in einem Staat rechtstaatlicher Prägung nicht hingenommen werden. : c T* X& f7 Y8 s0 T
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Da diese Nummer des Spiegels in Köln verbreitet worden ist, ergibt sich die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft in Köln, die sicherlich von Amtwegen bereits das Erforderliche veranlasst hat. 人在德国 社区 D0 i2 y' n" n( h% e+ @% i
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III.
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Über die rein strafrechtliche Beurteilung hinaus führt dieser Artikel auch zu einer Schädigung des Ansehens der Bundesrepublik als Rechtsstaat im internationalen Bereich. In Erinnerung an das vorausgehende geschichtliche Geschehen unter der Schreckensherrschaft Hitlers ist die Behandlung dieses Kulturvolkes der Chinesen durch ein Magazin der deutsche Presse unter gar keinen Gesichtspunkten einem berechtigten Vorgehen und den kulturellen Wertverhältnissen zu rechtfertigen und geeignet mit Hinweis auf die Vergangenheit auch dem Ansehen der Bundesrepublik zu schaden. Es ist nicht zu übersehen, dass Deutschland gegenüber dem chinesischen Volk aus dem Bündnis Hitlers mit den japanischen Besetzern wegen der von diesen dort verübten Massaker durch „unsere“ Verbündeten, die in der Größenordnung insgesamt den in Europa verübten nicht nachsteht, sondern in der Menge diese übertrifft, noch eine moralische Last abzutragen hat. Ein Wort des Bedauerns über die damaligen Vorkommnisse durch „unsere“ Verbündeten auch auf offizieller deutscher Seite lässt noch auf sich warten, unbeschadet des heroischen Einsatzes des Deutschen John Raabe in Nanjing, der zahlreichen Chinesen während des Krieges das Leben gerettet hat und der hervorragenden Tätigkeit des deutschen Botschafters Herrn Wickert und zahlreicher anderer Vertreter der Bundesrepublik, die zu der Verständigung maßgeblich beigetragen haben. Durch das Vorgehen des Journals wird nicht nur das Ansehen der Bundesrepublik als Rechtsstaat im In- und Ausland beeinträchtigt, sondern es ist auch geeignet, einen unwieder-gutzumachenden Schaden der deutschen Volkswirtschaft zuzufügen und Arbeitsplätze in Deutschland zu gefährden. % A* r( w! \$ q$ A2 `; q
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Für Ihre Mitteilung über den Stand des Verfahrens wäre ich Ihnen durch familiäre Bindungen mit Chinesen verbunden, um das Meinige dazu beitragen zu können, womöglich die Wogen zu glätten.
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0 n3 }- f* k# z: J& fMit vorzüglicher Hochachtung* D8 ] m1 H8 i" _7 [& |
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Ihr sehr ergebener
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