- 积分
- 17116
- 威望
- 89
- 金钱
- 0
- 阅读权限
- 100
- 在线时间
- 3375 小时
|
2#
发表于 2006-11-24 23:40
| 只看该作者
[url=http://www.aachen.de/DE/stadt_bu ... l.asp?searchId=2719]http://www.aachen.de/DE/stadt_bu ... l.asp?searchId=2719[/url]
Verpflichtungserklärung für ausländische Besucher
Sie möchten jemanden zu Besuch einladen, der für die Einreise ein Visum benötigt? Das Visum wird von der zuständigen Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland (Botschaft oder Generalkonsulat) erteilt. Die Auslandsvertretungen verlangen für die Erteilung eines Besuchervisums regelmäßig die Vorlage einer formellen Verpflichtungserklärung. Die Verpflichtungserklärung geben Sie gegenüber der Ausländerbehörde ab.
Kosten für den Lebensunterhalt:
Sie verpflichten sich, die Kosten für den Lebensunterhalt der Besucherin/des Besuchers zu tragen. Das bedeutet, Sie haben sämtliche öffentlichen Mittel zu erstatten, die für den Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden (§ 68 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz).
Beglaubigte Unterschrift:
Die Unterschrift des sich verpflichtenden Gastgebers muss amtlich beglaubigt werden. Eine persönliche Vorsprache ist deshalb erforderlich. Das Original der Verpflichtungserklärung wird Ihnen ausgehändigt und muss dann dem Besucher übersandt werden.
Reisekrankenversicherung:
Der ausländische Gast muss bei der Auslandsvertretung eine Reisekrankenversicherung nachweisen. Diese kann im Ausland oder von Ihnen als Besuchsempfänger im Bundesgebiet abgeschlossen werden.
Besuchszeitraum:
Das Schengenvisum für Besucher wird für maximal 90 Tage erteilt. Die Besucherin/der Besucher muss das Visum bei der deutschen Auslandsvertretung vor der Einreise für den Zeitraum beantragen, den er tatsächlich in Deutschland verbringen möchte. Bitte weisen Sie Ihren Gast darauf hin, dass eine Verlängerung des Visums in Deutschland in der Regel nicht möglich ist.
Benötigte Unterlagen:
- gültiger amtlicher Ausweis (Personalausweis/Reisepass)
- die letzten 3 Gehaltsabrechnungen (auch des Ehegatten/ Lebenspartners)
- ggf. Rentenbescheid
- bei Selbstständigen: Bescheinigung des Steuerberaters über die Höhe des monatlichen Einkommens
- Mietvertrag bzw. Grundbucheintrag
- Nachweis über Krankenversicherung des Besuchers
- Personalien des Besuchers (Name, Geburtsdatum, Reisepassnummer, vollständige Adresse, Besuchszeitraum)
Gebühren:
25,00 Euro
Zuständige Einrichtung:
在HBF附近的外办里办理。
[ 本帖最后由 四叶草 于 2006-11-25 00:04 编辑 ] |
|