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http://www.zoll.de/c0_reise_und_ ... endungen/index.html
Geschenksendungen aus dem Ausland oder ins Ausland
Geschenksendungen aus einem Mitgliedstaat der EG werden Ihnen ohne Erhebung von Einfuhrabgaben direkt zugestellt. Es ist jedoch zu beachten, dass ein Versand von Tabakwaren aus einem dieser Länder grundsätzlich nicht gestattet ist und bußgeld- oder strafrechtliche Folgen haben kann.
Geschenksendungen von einer Privatperson aus einem Drittland (alle Staaten, die nicht Mitglied der EG sind) an eine Privatperson im Inland (Sendungen von privat an privat) sind jedoch nur dann einfuhrabgabenfrei, wenn ihr Warenwert nicht über 45 EUR liegt. Innerhalb dieser Wertgrenze dürfen aber die folgenden Höchstmengen nicht überschritten sein:
Tabakwaren:
50 Stück Zigaretten oder
25 Stück Zigarillos (Zigarren mit einem Stückgewicht von max. 3 Gramm) oder
10 Zigarren oder
50 Gramm Rauchtabak oder
eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren;
Alkohol und alkoholhaltige Getränke:
1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 % vol oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr oder
1 Liter Spirituosen, Aperitifs aus Wein oder Alkohol, Taffia, Sake oder ähnliche Getränke mit einem Alkoholgehalt von 22 % vol oder weniger, Schaumweine oder Likörweine oder
eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und
2 Liter nicht schäumende Weine;
Parfüms/Eau de Toilette:
50 Gramm Parfüms oder
0,25 Liter Toilettenwasser;
Kaffee:
500 Gramm Kaffee oder
200 Gramm Auszüge, Essenzen oder Konzentrate aus Kaffee oder Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee.
Für die Abgabenfreiheit bei Sendungen von Privatpersonen an Privatpersonen gilt zusätzlich folgender Grundsatz:
Übersteigt der Gesamtwert mehrerer Waren je Sendung den Betrag von 45 EUR, so gilt die Befreiung bis zur Höhe dieses Betrages für diejenigen Waren, für die sie bei gesonderter Einfuhr gewährt worden wären.
Ist bei nicht teilbaren Waren die Freigrenze überschritten, so werden die Einfuhrabgaben auf den Gesamtwert der Ware und nicht auf den die Freigrenze übersteigenden Wertanteil erhoben.
Beispiel 1:
Ein Paket wird von einer Privatperson aus den USA an eine Privatperson innerhalb der EU geschickt. Dieses enthält zwei Bücher mit einem Wert von jeweils 29,90 EUR und 50 EUR.
Das Buch für 29,90 EUR wird abgabenfrei belassen. Für das andere Buch sind Einfuhrabgaben zu zahlen.
Beispiel 2:
In einem anderen Paket wird von einer Privatperson aus den USA an eine Privatperson in der EU ein MP3-Player versandt. Dieser hat einen Wert von 49,90 EUR. Da der MP3-Player nicht teilbar ist, kann auch sein Wert nicht aufgeteilt werden.
Der Wert übersteigt die Freigrenze von 45 EUR. Folglich fallen für den MP3-Player Einfuhrabgaben an.
Geschenkpäckchen aus einem Drittland, deren Empfänger und/oder Versender eine Firma ist, sind nur einfuhrabgabenfrei, wenn ihr Warenwert nicht höher als 22 EUR ist. Von dieser Abgabenfreiheit sind jedoch Alkohol, Tabakwaren, Kaffee und Parfüms ausgenommen (Sendungen mit geringem Wert).
Geschenksendungen können Sie ohne Zollformalitäten ins Ausland verschicken (Ausfuhr von Postsendungen). Bei Weihnachtspäckchen in ein Drittland ist es empfehlenswert, sich über die Einfuhrbestimmungen des Empfängerlandes zu informieren. Die ausländischen Zollbehörden bieten i.d.R. ihre Auskünfte auch über das Internet - meist in der Landessprache - an.
[ 本帖最后由 黑山小妖 于 2006-7-21 13:28 编辑 ] |
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