Aufenthaltsgenehmigungen für Studierende und Hochschulangehörige (Zweigstelle RWTH) A 50/53.1
Meldestelle für
ausländische Studierende an der RWTH / FH,
Wissenschaftliche Mitarbeiter der RWTH / FH und der ,
Teilnehmer an Deutschkursen und Studierende des Studienkollegs der RWTH
sowie deren Angehörige.
Studierende anderer Hochschulen wenden sich bitte an die Ausländerabteilung im Verwaltungsgebäude Bahnhofplatz.