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§ 7 Ausnahmen und Befreiungen von der Beitragspflicht

(6) Bedürftige, qualifizierte ausländische Studierende mit ausländischer
Hochschulzugangsberechtigung, die keinen Anspruch auf ein Studienbeitragsdarlehen
besitzen und die im Sommersemester 2007 eingeschrieben sind, können auf Antrag von
der Beitragspflicht gemäß § 2 Abs. 1 für bis zu 4 Semestern befreit werden.

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行不通 法律都通过了 学校要收也是它的权利了 还是等等那个外国人减免的细则吧 快毕业才是王道

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我觉得有一定的可行性,但是我对多蒙Asta的办事效率及能力表示怀疑,因为他们为外国学生考虑的太少了.欢迎大家给点意见

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具体信息看看这个
http://www.asta.uni-dortmund.de/boykott

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是关于抵制学费的,细则还不是很清楚。先多了解了解有多大风险。

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这是干吗的?

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