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20#
发表于 2011-2-18 17:30
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你说的是 Urlaubssemester.
Praxissemester 另有规定!如下:
PRAXISSEMESTER - BEDINGUNGEN
Bedingung für die Beantragung einer Befreiung aufgrund eines Praxissemesters ist die erfolgreiche Ableistung eines Vollzeit-Praktikums mit einer Mindestdauer von 3 Monaten - davon mindestens 2 Monate innerhalb der Vorlesungszeit. Sollte es sich um Teilzeitpraktika, z.B. halbtags handeln, muss die Dauer dementsprechend länger sein, also mindestens 6 Monate.
Ein Praxissemester kann nur für das entsprechende Semester innerhalb der Rückmeldefrist - spätestens bis zum Ende der Antragsfrist für das betreffende Semester - beantragt werden.
Eine Befreiung vom Studienbeitrag ist für integrierte Praktika (Pflichtpraktika) im Sinne der jeweiligen Prüfungsordnung oder für freiwillige Praktika möglich, z.B. für Industrie- oder Forschungspraktika, aber NICHT für Praktika, welche innerhalb der Fakultät im Rahmen von Vorlesungen oder Seminaren angeboten werden.
ANTRÄGE
Den Antrag auf Befreiung von der Beitragspflicht wegen eines Praxissemesters können Sie während der Antragsfrist für das betreffende Semester stellen (empfohlene Antragsfrist = Rückmeldefrist). Für bereits zurückliegende Praktika sind keine Anträge möglich.
Den Antrag können Sie online über RUBICon stellen. Dazu benötigen Sie zunächst keine Belege. Für die anschließende überprüfung eines Praxissemesters müssen Sie nach dem Ende des Praktikums bzw. zum Ende des betreffenden Semesters i.d.R. einen der folgenden Belege vorlegen :
eine hinreichende Praktikumsbescheinigung (im Original - oder als beglaubigte Kopie - auf Geschäftspapier mit Unterschrift und Stempel sowie mit der Angabe des genauen Zeitraums und des Stundenumfangs) , z.B.:
Praktikumszeugnis
Praktikumsbestätigung (des Unternehmens über das erfolgreich geleistete Praktikum)
Praktikumsanerkennung der Fakultät (Bestätigung der Fakultät, dass das Praktikum den Richtlinien der Fakultät entspricht)
ANTRAGSFRISTEN
Auslandsstudium oder Praktikum im Sommersemester: empfohlene Antragsfrist = Rückmeldefrist ab Mitte Januar / Februar, aber spätestens bis Ende Mai
Auslandsstudium oder Praktikum im Wintersemester: empfohlene Antragsfrist = Rückmeldefrist im Juli / August, aber spätestens bis Ende November |
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